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Führerschein (D)
Sunstream
21.08.2006, 23:39 Uhr
Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
Hi! Meine Freundin hat so Einiges erlebt!
Sie hat im Frankreich-Urlaub mit einem Mietwagen über dem Parkbegrenzungsstreifen geparkt.. wurd dann abgeschleppt und ihr Führerschein wurde ihr entzogen. Ist angeblich so in Frankreich wenn man noch in der Probezeit ist..
Danach ist sie unwissend über ihre Rechte zur Fahrschule in Deutschland gegangen und hat sich neue Fahrstd aufschwatzen lassen und soll ne neue Prüfung ablegen..
ich hab letztens im ADAC gelesen, dass die Auslandsvergehen keine Einflüsse auf den Führerschein in Deutschland haben. Wisst ihr wo man das als Gesetzesparagraphen nachlesen kann? Dass Sie sich da im nachhinein noch drauf berufen kann und ihren Schein endlich wiederbekommt?! Mich macht diese ganze Sache echt wahnsinnig vor allem wegen dieser Abzug-Fahrschule von ihr!!
Lieben Gruß
Georg_g
22.08.2006, 00:34 Uhr
zu: Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
Deine Freundin hat also in Deutschland erneut eine Fahrschule besucht und wollte erneut die Theorie- und Praxis-Prüfung ablegen, weil sie in Frankreich falsch geparkt hat? Und wer soll diese Story jetzt glauben?
carhol
22.08.2006, 00:34 Uhr
zu: Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
auch in frankreich bekommt man wegen eines einfachen parkvergehens m.m. nach die karte nicht entzogen.
die franz. behörden schicken den führerschein zum zuständigen deutschen sva wenn sie die strafe bezahlt hat und die behörden den vorgang abgeschlossen haben, hier kann sie ihn sich wieder abholen .
auslandsvergehen haben in d keine auswirkungen.
wenn sie sich fahrstunden aufschwatzen lässt, muss ich sagen, dass sie ganz schön däm.. ist.
für einen neuen führerschein müsste sie ja einen neuen antrag stellen, das weiss eigentlich jeder der schon einen führerschein hat. dieser antrag würde übrigens abgelehnt da sie ja schon einen führerschein der entsprechenden klasse besitzt.
holger
Sunstream
22.08.2006, 10:57 Uhr
zu: Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
Íhr wurde in Frankreich gesagt, sie müsse ne Nachprüfung machen!! Durch die ist sie dann sogar durchgefallen (wegen zu langsamen Überholen lööl -einfach lächerlich) und lässt sich jetzt weiter von der Fahrschule ausbeuten!
Ich brauche keine dummen Kommentare von Euch, sondern nur konstruktive Ratschläge, weil die Situation sehr ernst ist und es hier schon um einige 1000 € geht. (wär ich damals mit ihr zusammengewesen, wär´s nie so weit gekommen)
Also diesen Satz hier "auslandsvergehen haben in d keine auswirkungen" den hätt ich gerne mit Paragraphen Nr!!
carhol
22.08.2006, 11:29 Uhr
zu: Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
ist deine freundin französin?
in frankreich unterliegt sie franz. recht und in d eben deutschem recht.
das auslandsvergehen im heimatland verfolgt werden können, ist erst in vorbereitung.
ein franz. gericht kann nicht in deutschland eine nachprüfung (die es hier gar nicht gibt) anordnen. das mag in f so sein, hier nicht.
haben die franz. vielleicht den führerschein als sicherheitsleistung behalten ?
bevor ich jetzt anfange die entsprechenden eu §§ zu suchen, reicht ein einfacher anruf bei eurem zuständigen (bzw. dem erteilenden) sva.
noch gehe ich davon aus das deine geschichte stimmt, obwohl so langsam kommen mir zweifel ob deine freundin (die du zum ereigniszeitpunkt noch nicht kanntest) überhaupt einen führerschein hatte bzw. aus irgendwechen gründen (hier) "verloren" hat.
aber wie gesagt, anruf bei sva und der drops ist gelutscht.
würde aber gerne wissen was genau los ist und was das sva gesagt hat.
kannst dich ja mal melden.
holger
Georg_g
22.08.2006, 12:36 Uhr
zu: Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
»Íhr wurde in Frankreich gesagt, sie müsse ne Nachprüfung machen!!«
Nach deiner Schilderung passierte das aber während eines Frankreich-Urlaubs. Sie sollte also als Deutsche mit deutschem Führerschein während eines Urlaubs in Frankreich eine "Nachprüfung" machen? Und die hat sie auch tatsächlich in Frankreich gemacht, ist aber wegen zu langsamen Überholens durchgefallen?
Und dann ist sie nach Deutschland zurück und hat sich dort bei einer Fahrschule angemeldet?
»Ich brauche keine dummen Kommentare von Euch, sondern nur konstruktive Ratschläge, ...«
Vielleicht schilderst du erst mal "konstruktiv" die wahren Gegebenheiten. Deiner Freundin wurde in D nie die Fahrerlaubnis entzogen - wo liegt also das Problem?
Sunstream
22.08.2006, 13:42 Uhr
zu: Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
danke @ holger.. Hab ihr jetzt gesagt, dass sie da mal anrufen soll!
@ Georg. Urlaub in Frankreich, dort Führerscheinentzug! Nachprüfung in Deutschland (wieso die sich nicht neutral beraten lassen hat, versteh ich bis heute nicht)
Die Fahrschule von ihr ist wohl ne richtige Abzug-Mafia! Reif für BIZZ.. lassen die gutbetuchten Mädels Fahrstd ohne Ende nehmen.. und lassen die dann aufgrund belangloser Fahrfehler durchfallen und kassieren weiterschön die Kohle. Das mit dem Zulangsam-Überholen war nur eines von vielen Beispielen! Hab ihr auch geraten Straf-Anzeige gegen die Fahrschule zu erheben. 1. ist es mehr als offensichtl das Fahrlehrer und Prüfer unter einer Decke stecken (genug Auffälligkeiten, welche zu nennen jetzt meinen Zeitrahmen sprengen würden)
2. Sexuelle Nötigung seitens Fahrlehrer gegenüber meiner Freundin (verbal)
Das Wichtigste ist jetzt erstmal für mich, dass sie so schnell wie´s geht den SChein wiederbekommt..
Meld mich wenn es Neuigkeiten gibt!
Georg_g
22.08.2006, 14:15 Uhr
zu: Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
Deine Schilderung stimmt doch vorne und hinten nicht. Aber der Reihe nach:
1. Auch in Frankreich verliert man seinen Führerschein nicht, nur weil man falsch geparkt hat.
2. Die französischen Behörden können eine deutsche Fahrerlaubnis nicht entziehen.
3. Würde die franz. Polizei einen deutschen Führerschein beschlagnahmen, dann würde sie ihn umgehend an die deutsche Behörde übersenden.
4. Da deine Freundin in D erneut eine Prüfung abgelegt hat, muss der Prüforganisation (TÜV, Dekra) ein Prüfauftrag vorgelegegen haben. Also muss deine Freundin auch einen Antrag gestellt haben, den die Behörde aber nicht bearbeiten würde, weil ja bereits eine Fahrerlaubnis erteilt war.
"Abzug" heißt wohl Abzocke. Ich glaube, dass deine Freundin aus irgendwelchen Gründen unzufrieden mit ihrer Fahrschule ist (vermutlich weil sie zu Recht durchgefallen ist) und du jetzt Schützenhilfe leisten willst.
Die Geschichte mit dem Falschparken in Frankreich kann jedenfalls so nicht stimmen.
carhol
22.08.2006, 16:44 Uhr
zu: Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Auswirkungen in Deutschl
so langsam würde ich mal die freundin unter die lupe nehmen. da passt einiges von vorne bis hinten nicht, siehe George UNTERSTRICH g ( ;-) )posting.
zu langsames überholen ist übrigens ein ganz legaler grund zum n.b.
holger
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