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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Breznsoiz
24.05.2006, 14:51 Uhr

!!!!! Riesen Problem!!!! habe A1 A B C1 BE C1E CE M L

Hallo Leute,
ich hab ein riesen Problem?
Ich besitze
A1 - 30.07.98
A - 30.07.98
B - 01.12.97
BE - 01.12.97
C1 - 01.12.97
C1E - 01.12.97
CE - 01.12.97- 28.11.29-79(C1E>12000kg,L<3)
M - 18.01.96
L - 18.01.96

Damals nach der Umschreibung auf die Plastikkarte wurde mir der Führerschein so übergeben!
Ich hab aber keinen LKW- Schein gemacht!
Nun meine Frage:

Was darf ich den überhaupt fahren, und was hat es sich mit dem CE-Schein und den Anhängsel zu tun?

Im Voraus schon vielen Dank für Eure Hilfe!!

Gruß Toni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.05.2006, 14:57 Uhr

zu: !!!!! Riesen Problem!!!! habe A1 A B C1 BE C1E CE M L

Du hattest wohl die alte Klasse 1+3, warst also immer schon berechtigt einen Lkw bis zu 7,5 t zu fahren auch mit Anhängern ohne Gewichtsbegrenzung (aber maximal 3 Achsen im ganzen Zug, Tandemachse <1 m Abstand zählt als eine)

Die neue Klasse B gilt nur bis 3,5t. Der Bereicht 3,5t-7,5t fällt nun unter C1 und mit Anhänger unter C1E. Die Klasse C1E ist aber auf 12 t Gesamtmasse des Zuges beschränkt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Diese Beschränkung hattest du vorher nicht. Daher bekommst du die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79, damit darfst du Kombinationen aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t fahren, auch wenn die beiden Einschränkungen der Klasse C1E nicht eingehalten werden. Die Beschränkung auf 3 Achsen (bzw Tandemachse) bleibt wie bisher.
Fahrzeuge der Klasse BE und C1E (unter Erfüllung der Einschränkungen) darfst du nun aber ohne Achsbeschränkung fahren, also auch mit Drehschemelanhängern.

Einen "richtigen" LKW > 7,5t darfst du weiterhin nicht fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
24.05.2006, 15:25 Uhr

zu: !!!!! Riesen Problem!!!! habe A1 A B C1 BE C1E CE M L

fast richtig, die ausführungen, bis auf:

"Einen "richtigen" LKW > 7,5t darfst du weiterhin nicht fahren. "

doch, wenn er abgelastet wurde. es reicht die papierablastung. d.h. ohne technische änderungen.

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02.06.2006, 14:36 Uhr

zu: !!!!! Riesen Problem!!!! habe A1 A B C1 BE C1E CE M L

Danke erstmal für Eure Antworten, aber was bedeutet papierablastung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.06.2006, 14:50 Uhr

zu: !!!!! Riesen Problem!!!! habe A1 A B C1 BE C1E CE M L

Das würde bedeuten, dass du einen (z.B. 12 t) LKW kaufst, und ein niedrigeres Gesamtgeicht (z.B. 7,5 t) eintragen lässt, damit du den LKW mit C1 fahren darfst. Im Gegenzug darf man dann natürlich auch nicht soviel Ladung mitnehmen.

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Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereitschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Zu verzögerter Reaktion

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen