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Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
27.04.2006, 21:40 Uhr

zu: Klasse A1 /M

Hi,

also ich denke es kommt drauf an wo du wohnst, eher so Dorf dann lieber A1, da du schneller wohin kommst, wenn du aber Stadt wohnst und du nicht unbedingt vor hast weit zu fahren dann eher M Klasse. Ich habe M Klasse vor nem Jahr gemacht und jetzt hab ich Führerschein mit 17 also Auto und ich muss sagen durch den Rollerführerschein habe ich viel Vorteile bekommen, da ich schon Erfahrungen im Verkehr Regeln usw. gesammelt habe. Aber ich empfehle dir mach Rollerführerschein 1. ist billiger, 2. reicht für den Anfang vollkommen aus 3. musst keine Steuern bezahlen wie bei 125er, 4. und außerdem kostet dich so ein 125er Führerschein fast genauso viel wie Auto oder Motorrad. Deshlab empfehl ich dir mach Führerschein (auto) mit 17 dann kannste nämlich 1 mal 1300E ausgeben und kannst Auto (in begleitung) Roller und sogar wenn de Bock hast Traktor fahren, des spart viel Geld glaub mir.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Bremsbereit sein

Geschwindigkeit vermindern

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren