|
Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
richie45
20.04.2006, 03:25 Uhr
Falscher Führerschein!
Hallo Leute,
Ich bräuchte mal einen professionellen Rat zum Thema "alter und neuer Führerschein", da mich die ausstellende Behörde offenbar übers Ohr gehauen hat: Statt der ehemaligen Klasse 3 (bis 7,5 t) habe ich nämlich nur die Klasse B (bis 3,5 t) bekommen!
Dazu folgende Erklärung:
1993 habe ich den Führerschein der Klasse 3 erworben, der mir (aufgrund einer dummen Geschichte) 1996 wieder entzogen wurde.
Am 21.10.1998, also noch vor der Umstellung zum 01.01.1999 habe ich einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 gestellt, welcher am 26.01.1999 auch bewilligt wurde. Die Bewilligung des Antrags bezieht sich ausdrücklich auf die FS-Klasse 3 mit dem Vermerk, das die theoretische Prüfung innerhalb von 12 Monaten und die Praktische innerhalb weiterer 12 Monate zu erfolgen hat.
Praktisch gesehen hätte ich also für den Erwerb der alten FS-Klasse 3 zwei Jahre (bis zum 26.01.2001) Zeit gehabt, auch wenn seit dem 01.01.1999 nur noch neue (Scheckkarten-) Führerscheine ausgestellt werden.
Tatsache ist, daß ich beide Prüfungen innerhalb eines Jahres abgelegt habe und somit die alte FS-Klasse 3 im neuen Scheckkartenformat hätte bekommen müssen. Anstatt der Klassen B, BE, C1, C1E, M und L, die allesamt der Klasse 3 ensprechen, habe ich nun aber nur die Klassen B, M und L auf meinem Führerschein stehen!
Das ist in meinen Augen absoluter Betrug, da ich zunächst die Klasse 3 beantragt und bewilligt bekommen habe und zudem sämtliche Prüfungen unter den Bedingungen der alten Klasse 3 abgelegt habe, zumal ich schon vorher im Besitz dieser Klasse war und diese lediglich wiedererlangt habe.
Jetzt wird sich vielleicht der eine oder andere Fragen, warum mir das so wichtig ist ? Hier die Erklärung: Ich fahre ein Wohnmobil, abgelastet auf 3,5 t, was bisher auch kein Problem war. Da die Karre durch diverse Anbauten aber allmählich auseinander Platzt, würde ich sie gerne wieder etwas auflasten lassen, geht aber nicht, weil in meinem Führerschein steht, daß ich nur 3,5 t fahren darf. Nun stellt sich mir natürlich die Frage, warum ich tausende Euro in einen Führerschein investieren soll, den ich eigentlich schon habe?
Daher die Frage:
Wie bringe ich die Behörde dazu, mir den "richtigen" Führerschein mit den Klassen B, BE, C1, C1E, M und L auszustellen? Hat da jemand eine Idee? Oder sehe ich die Sache falsch?
Wie wärs, wenn ich meinen Führerschein einfach verliere und im Antrag für den Ersatzführerschein die Klasse 3 anstatt der Klasse B angebe? Schließlich habe ich ja noch die alten Anträge und Belege, wo überall "Klasse 3" draufsteht.
DaRealAd
20.04.2006, 03:33 Uhr
zu: Falscher Führerschein!
Das hat wohl leider alles seine Richtigkeit.
Da du den Antrag zur Klasse 3 vor dem 31.12.1998 gestellt hast, hättest du aufgrund der Übergangsregeln noch bis zum 30.06.1999 die Chance gehabt die Prüfungen abzulegen.
Ich vermute mal diese Frist hast du nicht eingehalten. (Das eine Jahr, das du genannt hast, bezieht sich auf die Gültigkeit des Antrags, danach wäre ein neuer Antrag nötig gewesen).
Wenn du die Prüfungen nicht bis zum 30.06.1999 gemacht hast, wurde dein Antrag auf Klasse B umgeschrieben.
Da du allerdings die alte Klasse 3 im Vorbesitz hattest, kannst du weiterhin die Klassen C1 und C1E (schließt dann BE mit ein) gegen Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen wiederbeantragen.
richie45
20.04.2006, 09:50 Uhr
Falscher Führerschein!
Na das ist doch schon mal was! Das wäre immernoch besser, als einen komplett neuen C-Führerschein zu machen, den ich für mein Wohnmobil ja sowieso nicht brauche.
Wenn ich das richtig verstanden habe, bräuchte ich dann also nur die Prüfungen abzulegen (sind wahrscheinlich teuer genug) und könnte mir wenigstens die ganzen Pflichtstunden sparen.
So war's jedenfalls auch bei der Wiedererlangung der vermeintlichen Klasse 3.
Bleibt noch die Frage, wie ich das anstelle? Reicht da ein normaler Fahrerlaubnisantrag oder muss ich irgendwie belegen, dass ich die Klasse 3 bzw. C1 und C1E im Vorbesitz hatte?
Ist sonst noch was nötig, wie etwa Sehtest, Gesundheitsprüfung etc.?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
richie45
20.04.2006, 10:17 Uhr
Falscher Führerschein!
Noch eine Frage:
Gibt es da zeitliche Begrenzungen für den Neuantrag? Die Sache ist ja nun schon ein paar Jahre her...
P.S. Ich hatte den Schein damals natürlich nicht bis zum 30.06.1999 gemacht, weil mich kein Schwein über die Übergangsfristen informiert hatte - Weder die Behörde, noch die Fahrschule! Ich hatte zwar des öfteren nachgefragt, aber niemand wusste damals richtig Bescheid und der Fahrlehrer hatte mir am Prüftag (29.12.1999) noch vor den Augen (und Ohren) des TÜV-Prüfers versichert, daß ich die Klasse 3 erhalten würde. Die Überraschung kam dann erst später, als ich die Karte in den Händen hielt: BML! Mein Widerspruch wurde damals dann mit der Begründung "persönliches Pech" abgeleht, da wiedersprüchliche oder falsche Informationen durch Fahrschule und Behörde keinen Einfluss auf die Vergabe hätten! Ich hätte es also trotz der falschen Informationen besser wissen müssen. Toller Rechtsstaat!
to
20.04.2006, 12:57 Uhr
zu: Falscher Führerschein!
Ich bezweifle aber schon, dass die Verkehrsbehörde 10 Jahre nach dem Entzug der FE Klasse 3 einer Prüfung für Klasse C1 ohne Ausbildung zustimmen wird.
DaRealAd
20.04.2006, 13:23 Uhr
zu: Falscher Führerschein!
Eigentlich hat die Behörde da aber keinen Ermessensspielraum... Aber ohne zusätzliche Ausbildung dürfte es schwierig sein, die Prüfungen auf einem 7,5-Tonner ohne Fahrpraxis zu bestehen.
In der Führerscheinakte steht genau drin, wann du die Klasse 3 das erste Mal erworben hast, wann der Entzug stattfand und wann die Klasse B neu erteilt wurde. Somit weiß die Behörde genau, ob ein Antrag auf Wiedererteilung berechtigt ist, oder nicht.
Die ärztliche und augenärztliche Untersuchung (bzw beides zusammen bei einem Arbeitsmediziner) sind für den Antrag nötig. Die Fahrerlaubnis wird dann auch bis zum 50. Lebensjahr begrenzt (und danach im 5 Jahres Rhythmus verlängert).
Eventuell brauchst du auch noch den großen Erste Hilfe Kurs
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem Motorrad fahren
Ich darf vor dem blauen Pkw fahren
Ich muss das Motorrad vorbeilassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Die Regel "rechts vor links"
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|