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Führerschein (D)


 
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28.03.2006, 22:15 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

Du musst einen Wohnistz in Österreich beantragen und glaubhaft machen, daß Du Dich mindestens 185 Tage dort aufhältst. Dann würdest Du tatsächlich einen zweiten Führerschein bekommen.

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28.03.2006, 23:13 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

die 185 Tage Mindestaufenthalt sind aber zwingend erforderlich!
Ob die zwei FS zusammengeschrieben werden können...hm... letztlich wüßte ich nicht, wieso nicht, da die ja innerhalb der EU gleichwertig sind. Eine Umschreibung ost aber nicht erforderlich. Wenn, dann fiele das in der Aufgaben bereich der örtlichen Führerscheinstelle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

- absteigen und warten, bis alles frei ist

- zu weit in die Fahrbahn kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Ich selbst

Keiner

Das Motorrad