|
Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
deMario
15.03.2006, 23:49 Uhr
Kann die Polizei was sagen?
Hi,
also was mich mal interessiert ist, wenn ich jetzt auf der Autobahn fahre mit 180 oder 200 km/h wo des halt erlaubt ist in """""", und die Polizei fährt zufälligerweise mal vorbei, kann die mich trotzdem anhalten weil ich schnell fahre?
und wenn ja kann die doch nix sagen weil des ja unbeschränkt ist zu fahren auf dieser trecke.
durbanZA
16.03.2006, 12:33 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
solange du nicht verkehrsgefährdend fährst und den Straßen-, Sicht und Wetterverhältnissen angepasst kann man nix sagen.
Im Falle eines Unfalls sieht das natürlich anders aus. Wenn Du bei 200 einen Unfall verursachst, ist zu prüfen, ob du den bei der Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht hättest vermeiden können.
Alex
16.03.2006, 13:53 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
Anhalten kann sie dich eigendlich immer wegen ner Routinekontrolle. Aber sie können dir nix, soweit du gegen keine Vorschriften verstossen hast (Also nimm nen Verbandskasten mit und so..)
Aber mal abgesehn davon. Ich glaube es passiert äusserst selten, dass die Polizei mal eben so an dir vorbeifährt während du mit 200km/h unterwegs bist (ausser sie sind bei ner Verfolgung/im Einsatz)
durbanZA
16.03.2006, 14:25 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
alex, aber wenn man 200 fährt, kann es schonnmal vorkommen, daß man den einen oder anderen Polizeiwagen überholt.
Alex
16.03.2006, 14:28 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
das ist ja klar. Der Threadersteller hat aber geschreiben "wenn die Polizei mal vorbeifährt" und das passiert ja wohl seltener.
Aber das man selber an der Polizei vorbeifährt - jo das wird sicher des öfteren der Fall sein.
Lizzard
16.03.2006, 15:25 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
Nein da wird nichts passieren. Du verhältst dich ja nicht gegen die Verkehrsregeln. Ich habe mal bei 260, 2 Polizeiwagen im Einsatz überholt. Zumindest hatten die beide Blaulicht an.
Kurz nachdem ich an denen vorbei war (ich fuhr ganz links, die auf der ganz rechten Spur) bzw. auf gleicher Höhe, machte einer von den beiden seine Sirene an und gab dann 2 - 3 Mal Lichthupe.
Ich habe keine Ahnung, ob das mir gegolten hat.
Ich weiß bis heute noch nicht, ob das erlaubt war. Jeder sagt was anderes.
durbanZA
16.03.2006, 16:42 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
Generell gibt es keinen Grund, warum das nicht erlaubt sein sollte, solange das Einsatzfahrzeug in seiner Fahrt nicht behindert wird. Ob das ratsam ist, ist eine andere Frage.
ZB könnte das Einsatzfahrzeug durch das Blaulicht vor einer vorausliegenden Einsatzstelle warnen. Und elbst, wenn es sich auf Anfahrt befindet, muß man damit rechnen, daß sich dann vor einem eine ungesicherte Unfallstelle befindet.
Ich finde es immer lusitg, wenn ich auf der Einsatzfahrt massiv bedrängt werde, irgendwann genervt Platz mache, ein anderer ganz stolz vorbei zeiht, den ich 2km später in der Rettungsgasse wieder überhole. Na ja.
Wie hast Du eigentlich das Horn gehört? Die Lichthupe könnte man auf Springlicht zurückführen. Wie gesagt, es ist erlaubt, aber ob danach 260 angebracht sind, halte ich für äußerst zweifelhaft. Gut, ich muß nicht hinter einem Feuerwehrlöschfahrzeug bleiben, das nicht mehr als 90 fährt, aber 260 halte ich für extrem gefährlich.
Lizzard
16.03.2006, 21:48 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
>>>Wie hast Du eigentlich das Horn gehört? Die Lichthupe könnte man auf Springlicht zurückführen. Wie gesagt, es ist erlaubt, aber ob danach 260 angebracht sind, halte ich für äußerst zweifelhaft. Gut, ich muß nicht hinter einem Feuerwehrlöschfahrzeug bleiben, das nicht mehr als 90 fährt, aber 260 halte ich für extrem gefährlich. <<<
Naja, also das Horn habe ich vielleicht ne Milisekunde gehört, als ich auf gleicher Höhe mit denen war. Dort kam so ein "TÜLÜÜÜ", welches dann aber gleich von den Fahrgeräuschen verschlungen wurde.
Darauf schaute ich kurz in den Innenspiegel, um auf die mittlere Spur zu wechseln. Dann sah ich 2 - 3 mal die Lichthupe.
Ich hatte freie Sicht bis in den Horizont. Ganz hinten in der flimmernden Hitze war dünner Verkehr, sonst nichts weiter.
Außerdem fuhren die bestimmt auch 200 Sachen.
War irgendwann im Sommer 2005. Seitdem ist aber nichts gekommen.
durbanZA
16.03.2006, 23:25 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
"Seitdem ist aber nichts gekommen. "
wie gesagt... weswegen auch.
durbanZA
17.03.2006, 00:00 Uhr
zu: Kann die Polizei was sagen?
wenn Deine Beiträge vielleicht einen etwas respektvolleren und netteren Grundton hätte, würde sie vielleicht nicht gelöscht werden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw
Nur mit dem von rechts kommenden Bus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen
Sie dürfen in diese Straße einfahren
Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|