Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JamiL
14.03.2006, 15:51 Uhr

Frage zum Führerschein Ab17 und zur Prüfung

Hallo zusammen,

habe morgen meine Prüfung und bin schon sehr aufgeregt.

hab da noch eine Frage wenn ich aus einenem Parkplatz rückwärts rausfahre muss ich dann blinken? wenn ja dann in welche richtung?


und wenn ich mein führerschein habe , ich werde im juni schon 18. und ich habe irgendwo gelesen dass man den richtige führerschein 8wochen vor dem 18ten geburtstag beantragen sollte... stimmt das? wo geh ich den bantragen? und kostet das was?


und die letzte frage: ich habe zurzeit einen führerscheind er klasse M ... muss ich den morgen bei der prüfung abgeben oder wie machen die das? oder darf ich den behalten?


vielen dank schonmal im vorraus und drückt mir morgen früh die daumen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.03.2006, 16:06 Uhr

zu: Frage zum Führerschein Ab17 und zur Prüfung

Deinen Klasse-M-Führerschein musst du erst abgeben, wenn du deinen "richtigen" Klasse-B-Führerschein ausgehändigt bekommst.

Beim rückwärts Hinausfahren aus einer Parklücke muss man auch blinken. In welche Richtung man blinken muss, sollte nach einer kurzen Überlegung klar sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
14.03.2006, 16:53 Uhr

zu: Frage zum Führerschein Ab17 und zur Prüfung

Hi,

wie schon gesagt es kommt drauf an wo du rückwärts rausfährst, fährst du links raus dann links blinken und umgekehrt auch. Auch beim Seitwärtseinparken oder halt Rückwärtsfahren nach links oder rechts musste blinken(nur nebenbei)

Also in der Regel ist der Führerschein schon bei der Stadtverwaltung bei bestandener Prüfung. Das heißt du musst nix beantragen der liegt schon bereit und kannst einfach mit 18 gegen Aushändigung der Prüfbescheinigung und deinem Klasse M Führerschein abbholen.
Falls der Führerschein doch net da sein , solltest du schon 1 Monat vorher beantragen und des kostet 21 Euro (Der Eu Kartenführerschein) um den Dreh.

Führerschein der Klasse M darfst du behalten, jedoch wird dieser bei bestandener Prüfung überflüssig werden, da in der Autoprüfbescheinigung Klasse M, L, und S enthalten sind.

Ok also dann ich drück dir die Daumen packste schon Ciao.

mfg demario


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JamiL
17.03.2006, 17:55 Uhr

zu: Frage zum Führerschein Ab17 und zur Prüfung

HABE GESTERN BESTANDEN !!! :D WAR EIGENTLIVH voll leicht.


nur wollte dann gestern im verkehrsamt den lappen abholen und die meinten de haben den nicht da die müssen noch die personen überprüfen... und sie meinten wenn ich den sofort will muss ich 7euro pro person(habe 3pers =21€) zahlen oder 1-2 wochen warten und dann ist es um sonst...

echt hart sowas für alles wollen die geld haben obwohl ich schoinn dafür vor 3monaten gezahlt habe... eine echte geld abzocke... aber ich mache ihnen den gefallen nicht und warte lieber 1-2 wochen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

So früh wie möglich hochschalten

So spät wie möglich zurückschalten