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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mel
10.02.2006, 18:48 Uhr

Noch nie ein Führerschein?

allo,

bin ziemlich besorgt über mein Freund. Er ist schon mehrmals erwischt worden ohne Führerschein oder gestern beichtete er mir das er eigentlich nie einen führerschein hatte. Nun haben wir auch noch ein neues auto von ebay gekauft und haben das kennzeichen vom alten auto auf das neue getan aber noch nicht umgemeldet >>> versicherungsbetrug

Könnt ihr mir jetzt bischen weiterhelfen und mir sagen was auf ihn zu kommt ... hab ziemlich angst um ihn und hab gestern auch gemerkt das er es bereut. er sagte wohl das er hätte schon längst den führerschein abgeben müssen für 3 monate. wisst ihr was jetz dabei raus kommt? denn er hat mir gestern gesagt das er gar kein schein hat...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern M3000GT
10.02.2006, 22:16 Uhr

zu: Noch nie ein Führerschein?

Willst mal meine meinung dazu hören??

Ich wünsch mir für ihn, das er für sein Leben lang fahrverbot kriegt und das er den schein erst garnicht machen darf ! Sorry..aber das ist nunma so...viele reissen sich den Arsch auf, und haben vieles durchgemacht (Prüfungsangst, Stress...geldmangel usw.) und für dein Freund ist es alles völlig egal...sorry aber er hat es sich echt nicht verdient...ich gönn ihm das vom ganzem Herzen, das er nie wieder fahren darf...

sorry...

Gruß Andre

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
10.02.2006, 22:32 Uhr

zu: Noch nie ein Führerschein?

zu nachlesen:

- Fahren ohne FE, § 21 StVG: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

- Fahren ohne Versicherungsschutz, § 6 PflVG: http://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html

- Kennzeichenmissbrauch: 22 StVG: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22.php

- Urkundenfälschung: 267 Abs. 1 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

für die Sperre: auch möglich, ohne dass vorher eine FE erteil war, § 69a S. 1 StGB. je nachdem, wie oft bereits erwischt auch "lebenslang", http://dejure.org/gesetze/StGB/69a.html .

auch wenns hart klingt: Andre hat recht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
10.02.2006, 22:35 Uhr

zu: Noch nie ein Führerschein?

Ja, Sachen gibt's...

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Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

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Was kann zu Auffahrunfällen führen?

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