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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lasco
29.01.2006, 15:38 Uhr

Roller mit Führerschein ab 17 ?

Darf ich mit dem Führerschein ab 17 nach bestandener Prüfung wie beim normalen Führerschein einen Roller bis 50cm³ fahren
oder müsste da wirklich theoretisch eine Person
d.h. der Beifahrer der beim autofahren gebraucht wird ,dabei sein ?
thx im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 17:49 Uhr

zu: Roller mit Führerschein ab 17 ?

Ich habe auch einmal ne Frage... ich werde erst in einer Woche 17, und ich habe nach meiner bestandenen Praktischen Prüfung eine Prüfbescheinigung bekommen, mit der ich, wenn ich Geburtstag habe zu Straßenverkehrsamt gehen kann... dort bekomme ich dann meine vorläufigen Nachweis für das Führen von Kraftfahrzeuge der Klasse B...
Darf ich nun in der Woche (ich bin noch 16) schon Roller (50er) fahren? Ich hab doch eine Prüfbescheinigung...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 18:23 Uhr

zu: Roller mit Führerschein ab 17 ?

Nein ;) hab ich nicht besucht... ich finds nur Schade, dass ich jetzt noch ne Woche warten muss :-( ... eigentlich könnte ich der Polizei doch nachweisen, dass ich Fahrberechtigt bin... schließlich hab ich doch sogar die praktische Auto-Prüfung bestanden und das Mindestalter...
sehr schade, sehr schade...
danke
Gruß

Manuel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuel0502
29.01.2006, 18:40 Uhr

zu: Roller mit Führerschein ab 17 ?

Nein, ich musste nichts unterschreiben... ich hab nichts gemacht, außer die Theorieprüfung. Meine praktische Prüfung hat er so druchgeführt. Das hat der Prüfer nicht verlangt, noch mein Fahrlehrer mir vorher gesagt...
Ich hab meine Prüfung in Datteln bei Recklinghausen (NRW) gemacht...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu niedrig eingeschätzt wird

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Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden