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Führerschein (D)
 autokanzler
15.01.2006, 02:16 Uhr
Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?
Moin,
ich habe am 15.01.2004 meinen Führerschein bekommen. Bis wann bin ich in der Probezeit, bis zum 15.1.0 Uhr, oder bis zum 15.1. 24 Uhr?
Bin ich also schon raus aus der Probezeit?
Bitte schnell antworten, ich muss am 15., also heute noch 500 km fahren :-)
Gruß, autokanzler
 Dr.Hasenbein
15.01.2006, 03:10 Uhr
zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?
Hallo Autokanzler,
Du solltest auch auf dieser Strecke die 20 km/h nicht überschreiten, dies könnte böse Konsequenzen haben... ;-)
Erst in der Nacht vom 15. zum 16. bist Du aus Deiner Probezeit
 jon
15.01.2006, 11:24 Uhr
zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?
Aber wenn man bedenkt, daß 2004 ein Schaltjahr war hast du ja schon einen Tag mehr...
 rizzo
20.01.2006, 09:28 Uhr
zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?
Fristberechnung:
§ 31 Abs. 1 VwVfG bzw. entsprechende Landesrechtliche Vorschriften i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Der Tag der Erteilung der FE wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 2 BGB, Ereignisfrist). Die Frist endet mit Ablauf desjenigen Tages, der dem Tag vorhergeht, der in der Bennennung dem entspricht, andem die FE erteilt wurde. Auf Schaltjahre kommts nicht an, ein Jahr ist ein Jahr. Fristablauf damit 15.01., 23:59 Uhr. Huch, ist ja schon der 20. ;-) Naja, aber immerhin was gelernt ;-D
 Georg_g
20.01.2006, 13:19 Uhr
zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?
» Fristablauf damit 15.01., 23:59 Uhr«
Jetzt hast du so schön die Rechtsgrundlagen genannt, aber dann lässt du die Probezeit einfach eine Minute zu früh enden.
 rizzo
20.01.2006, 15:36 Uhr
zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?
>Jetzt hast du so schön die Rechtsgrundlagen
>genannt, aber dann lässt du die Probezeit >einfach eine Minute zu früh enden
Na, das ist wohl eher ne philosophische Frage als eine rechtliche ;-). Als "Ablauf des Tages" würde ich persönlich den letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb des ablaufenden Tages verstehen, also 23:59:59,9999 usw. Aber die Frage ist wohl eher von akademischem Interesse ;-)
 Georg_g
20.01.2006, 17:45 Uhr
zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?
Sicher ist das eine rein akademische Frage, aber anstatt "23:59:59,9999" kann man einfach 24 Uhr sagen. Auch wenn es wohl sehr selten vorkommt, aber wenn jemand am letzten Tag seiner Probezeit um 23:59 Uhr geblitzt wird, dann droht ihm noch ein Aufbauseminar, was eine Minute später eben nicht der Fall wäre.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen
Mit einem Stau
Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte
Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
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