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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
18.12.2005, 13:51 Uhr

zu: Nur Fahren von Automatikfahrzeugen möglich?

Der zitierte Antwort ist völlig richtig: Man kann diesen Hinweis ignorieren, er bedeutet heutzutage nichts mehr. Ich habe selbst einen solchen Führerschein besessen, weil am Tage meiner Klasse-3-Fahrprüfung (1982) der Schalt-Golf in der Werkstatt war und wir deshalb mit dem Automatik-Golf fahren mussten. Dazu mussten wir nur die "6-Fahrstunden-Bescheinigung" ausfüllen und alle waren zufrieden.

Es gab damals eine Tendenz zur Automatikprüfung (leichter zu fahren, kein Abwürgen usw...). Mit der 6-Stunden-Regelung wollte man wohl verhindern, dass die Leute nur noch auf Automatik ausgebildet werden wollten. Der logischere Schritt, nämlich die Fahrerlaubnis vom tatsächlichen Prüfungsfahrzeug abhängig zu machen, kam erst später.

"Prüfung auf Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt"
=> in Deutschland uninteressant,

"Fahrerlaubnis beschränkt auf Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung"
=> echte Beschränkung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
19.12.2005, 11:32 Uhr

zu: Nur Fahren von Automatikfahrzeugen möglich?

Gedehntes jein!

Es kann dir vielleicht passieren, dass du im Ausland nur nen Mietwagen mit Automatik kriegst. Aber mir ist das noch nie passiert. In der Regel interessiert die da dieser Zusatz genauso wenig wie bei uns.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen