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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern habakuk
08.12.2005, 19:25 Uhr

Alter Führerschein gegen neuen mit weniger Rechten?

Durch einen Sehfehler bekam ich 1992 im Führerschein die Auflage: Klasse 3 gilt nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zul ges Gewicht.

Das hiess damals: Auto bos 3.5t + 1,5x Autogewicht als Anhänger.
So sehen es die Führerscheinprüfer des Tüv Köln, des Tüv Hannover, des Tüv Wuppertal, die Fahrerlaubnisbehörde in Hildesheim und ich.

Die Fahrerlaubnisbehörde in Wuppertal dagegen ist der Meinung, die 3,5t sind als Gewicht des gesamten Gespannes zu sehen und damit bekomme ich nur noch nach einer Umschreibung die Klasse B statt der für mich wichtigen BE.

Weiss jemand Rat? Kennt jemand ein Grundsatzurteil?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.12.2005, 20:56 Uhr

zu: Alter Führerschein gegen neuen mit weniger Rechten?

Wenn die Formulierung der Beschränkung tatsächlich "Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse" lautet, dann gilt das auch nur für das Zugfahrzeug, d.h. die zusätzliche Masse eines mitgeführten Anhängers wird dann nicht berücksichtigt.

Die Prüfstellen des TÜV sind leider keine Fahrerlaubnisbehörden, sodass du die für dich zuständige Behörde (Wuppertal) vom Unterschied zwischen Fahrzeug und Kraftfahrzeug überzeugen musst. Das steht z.B. in § 1 Abs. 2 StVG.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt