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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2005, 09:19 Uhr

zu: Traktorlenken auch ohne schein?

super, sonhol :)

Das ist ein kompliziertes Thema. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Schleppen, Abschleppen und Anschleppen.

Nur beim Abschleppen im Rahmen des Notbehelfs muß der Lenker des geschleppten Fahrzeugs nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Re muß lediglich in des Fahrzeug eingeweisen und körperlich und geistig zum Lenken fähig sein.

Um den NOtbehelf handelt es sich nur dann, wenn das Fahrzeug zwecks Vermeidung von Gefahr oder erheblicher Verkehrsbehinderung von der Pannenstelle beseitigt werden muß. (zB Landstraße oder Autobahn). In diesem Falle rlaubt die Rechtspreung allerdings eine Anfahrt zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt.

Ein Mindestalter für den Lenker ist dabei nicht vorgesehen. Er ist aber laut einem Urteil des BGH für das Lenken und Bremsen verantwortlich und ist auch eigenverantwortlich als Teilnehmer im Straßenverkehr.

Diese Regelung betrifft aber, wie gesagt, nur das Abschleppen in Nothilfe.

mfG
durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
02.11.2005, 12:01 Uhr

zu: Traktorlenken auch ohne schein?

Hallo
>>Diese Regelung betrifft aber, wie gesagt, nur das Abschleppen in Nothilfe.<<

und nicht zur Vortäuschung für das Erlernen des Fahrens ;-) *fg*
Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Durch volles Ausfahren der Gänge

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung