|
Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D) (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
Driv0r
27.10.2005, 12:56 Uhr
zu: Führerschein Klasse CE
War es nicht so, dass man den CE-Schein zur gewerblichen Nutzung erst mit 21 machen darf?
Georg_g
27.10.2005, 14:28 Uhr
zu: Führerschein Klasse CE
Nee, die Klasse D darf man generell erst mit 21 Jahren machen (Ausnahme: Ausbildung zum Berufskraftfahrer, dann ab 20 Jahren).
Die Klassen C/CE darf man mit 18 Jahren machen, aber erst mit 21 Jahren zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen.
MLR1980
27.10.2005, 21:13 Uhr
zu: Führerschein Klasse CE
moin,
ich habe mir mal das Recht raus genommen und in die EWG 3820/85 (auch als Sozialvorschriften bekannt) geschaut.
Text lautet wie folgt:
Art. 5. Abs.1
das Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer wird festgesetzt:
a) bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t - auf das vollendete 18. Lebensjahr
b) bei den übrigen Fahrzeugen auf
-das vollendete 21. Lebensjahr
-das vollendete 18. Lebensjahr, falls der Fahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluß einer anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr ist.
So, weil das aber noch nicht genug Gesetzestext ist, habe ich die Fahrerlaubnisverordnung genommen, wo drin steht, das der Zugang zu der Fahrerlaubnisklasse "C","CE" in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer bereits mit 17 Jahren möglich ist.
So kappenpapst, das ist der Gesetzestext. Ich hoffe, du findest dich irgendwo wieder.
Du kannst den CE - Schein zwar machen, darfst aber kein Geld damit verdienen, wenn du die Erforderliche Ausbildung nicht vorweisen kannst.
Tut mir Sorry...
Rebell TF
28.10.2005, 09:32 Uhr
zu: Führerschein Klasse CE
Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse C und CE ist der Besitz der Klasse B und das 18. Lebensjahr muss abgeschlossen sein.
Klar, das man nach erfolgreicher Prüfung einen LKW auch beruflich oder gewerblich fahren darf und kann. Wieso sollte man einen LKW-Schein machen, wenn man erst 3 Jahre später fahren darf.
MLR1980
28.10.2005, 13:21 Uhr
zu: Führerschein Klasse CE
Weil es die Sozialvorschrift verbitet!
Da haben sich Leute hin gesetzt und sich gedacht, das einer ohne Fahrerfahrung nicht allein im gewerblichen Güterverkehr mit Lebensmitteln, Tieren o. Ä. unterwegs ist. Wenn er Mist baut geht es immer zu Lasten der Firma.
Und wenn er privat fährt (was er ja ab 18 darf) dann geht es zu seinen Lasten, wenn etwas schief geht.
Des weiteren will man den jungen Fahrer vor Firmen schützen, die ihn ausnutzen.
Drittens ist man erst ab 21. Erwachsen und mit 18. nur Volljährig.
Die EWG-VO ist zu gunsten des Fahrers entstanden und wird wohl genug Sinn haben.
Rebell TF
28.10.2005, 14:55 Uhr
zu: Führerschein Klasse CE
Das heisst also, wenn ich 18 bin, kauf ich mir nen LKW, mach die Klasse C und CE und sammel dann meine Erfahrungen auf meinem eigenen LKW.
Dank Hartz IV bin ich ja reich.
Nee Moment mal, nen LKW ist teuer, der Schein auch, also geht das gar nicht.
Somit hab ich zwar mit 18 /19 nen LKW Schein, darf den aber nicht beruflich nutzen....
Dumme Sache, also warten bis ich 21 bin....
So mit 21 bewerb ich mich in irgendeiner Spedi...
Ups... was wollen die ?? Erfahrung...woher soll ich die denn haben, wenn ich nicht fahren darf....
Ich liebe unsere BRD mit all Ihren Vorschriften und Verboten......
Für alle die´s bis hierher nicht begriffen haben, das war ironisch gemeint.
Allzeit gute und Schrottfreie Fahrt wünscht
Rebell
Georg_g
28.10.2005, 15:05 Uhr
zu: Führerschein Klasse CE
Es gibt auch Fälle, in denen ein 18-Jähriger seinen Klasse-C-Schein nutzen darf, weil er eben keine gewerbliche Güterbeförderung durchführt. Das gilt z.B. für den 18-jährigen Kfz-Mechaniker in einer Nutzfahrzeug-Werkstatt, der Probe- und Überfahrungsfahrten mit einem Lkw machen darf.
MLR1980
28.10.2005, 16:27 Uhr
zu: Führerschein Klasse CE
man kann sich auch einen Bus Kaufen,Sitze raus und ihn als Spaßmobil mit Bett und Pool umbauen. Dann ist es ein Kfz mit mehr als 7,5t zGM. Das heißt auch Klasse C. Und dann vor die Disko stellen und vermieten. Dann kann man sogar noch was verdienen :-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte
Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?
Sie müssen
- den Verletzten Hilfe leisten
- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern
- die Unfallstelle absichern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte
Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?
Halten am rechten Fahrbahnrand
Parken auf dem Seitenstreifen
Parken auf der Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?
Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|