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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
12.10.2005, 22:46 Uhr

Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

Hallo

darf ich Fahrzeuge die in die FS-Klasse L fallen auc hprivat fahren?

Oder nur im land oder fortstwirtschaftliche nutzung?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
12.10.2005, 23:33 Uhr

zu: Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

nein, nicht mit einem trecker aber mit einem Quad.


Wäre das legal?

Also das dann auf 32 drosseln und dann dürfte ich damit mit klasse l fahren?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
13.10.2005, 11:08 Uhr

zu: Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

naja, quads können ja auch als zugmaschinen zugelassen werden.

Naja eine praktiche Prüfung st mir auch nicht so wichtig, ich fahre öfters bei einem Kumpel (auf Privatgelände was vom sonstigen Verkehr abgeschlossen ist) mit dem Quad.

mfg...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
13.10.2005, 21:36 Uhr

zu: Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

wie siehts aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
14.10.2005, 20:02 Uhr

zu: Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Wo ist hier bitteschön der Zweck der Fahrt bestimmt?

Fahrzeug zugelassen, Fahrer hat Klasse L-fertig ab auf die Gasse!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern powerpeter
14.10.2005, 22:20 Uhr

zu: Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

"Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschw....."

Also ich sehe das so:
Der Traktor ist für den Acker, den Wald oder zum Hängerziehen gedacht. Also ist er Bauartbedingt auf diese Anwendungen zugeschnitten, und wird üblicherweise dazu verwendet. Sonst könnte ja jeder seinen Polo als Traktor anmelden.
Die Erlaubnis ist meiner Meinung nach also darauf bezogen, ob das Gerät der Bauart nach für landwirtschaftliche Zwecke gedacht ist.

Wäre ja auch unfair, wenn ich mit einem Traktor, für den ich Steuer bezahle, nicht in den Supermarkt fahren dürfte. Oder will mir jemand weismachen, dass ich dazu einen LKW-Schein brauche?

Und wie sieht es dann mit den Fahrten zur Erhaltung historischem Kulturgut - also altem Traktor - aus. Ich habe es mir bisher nicht nehmen lassen, ab und zu mal Sonntags ins Grüne oder auf ein Oldtimertreffen zu fahren. Und sollen alle anderen die da hinfahern wirklich auch ohne Erlaubnis fahren, oder wie?

Peter

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
14.10.2005, 22:49 Uhr

zu: Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

Da möchte ich aber doch Powerpeter folgen, es heißt dort nach ihrer Bauart und der explizite Verwendungszweck ist eben nicht beschrieben.

Anders sieht es da bei der Klasse T aus, dort heißt es wie sonhol, vielleicht versehentlich, bei L angefügt hat:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Das ist schon ein kleiner Unterschied, dort ist der Einsatzzweck festgelegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.10.2005, 02:35 Uhr

zu: Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

@ dreizack:

Bitte nur amtliche Gesetzestexte posten, z.B. jene von fahrtipps.de ;-)

Da heißt es dann zur Klasse L (im Gegensatz zu deiner Version):"Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden ...

Es bleibt also alles so, wie oben vom Mitglied des Kompetenz-Teams Heuschrecke beschrieben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
15.10.2005, 10:15 Uhr

zu: Klasse L ohne forstwirtschaftliche Verwendung?

Eben, bei fahrtipps stehts so wie ich es bequemerweise reinkopiert habe, allerdings steht es an anderen Plätzen so wie ihr es beschreibt.....grummel, grummel.

Wenn jetzt jemand z.B. einen Handwerksbetrieb hat wo er aus welchen Gründen auch immer einen Trecker verwendet, braucht der dann C? Oder jemand leiht sich z.B. einen Schlepper um Gartenabfälle weg zu schaffen?

Ich hatte noch aus grauer Vorzeit Klasse 4 welche Klasse 5 einschloß, da kann ich mich an solche Beschränkungen jetzt nicht erinnern......

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch falsche Beladung

Durch falsch eingesetzte Glühlampen

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer