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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fahrschüler
14.07.2005, 18:34 Uhr

ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

hallo, habe heute meine letze rechnung des bestandenen führerscheins erhalten. da ich einmal durch die praktische gefallen bin. soll ich nun für die zweite praktische prüfung nochmal das vorstellungsentgeld bezahlen. jedoch habe ich bereits beide male beim tüv 77 euro bezahlt... kann die fahrschule das verlangen? danke für antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fahrschüler
14.07.2005, 20:36 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

verlangen das alle fahrschulen?

vollkommen ungerechtfertigter betrag (96 euro). dafür dass mich der lehrer in eine liste einträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.07.2005, 21:43 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

Diese Gebühr ist aber üblich und der Fahrlehrer muss dich nicht nur in die Liste eintragen, er muss u.a. auch 45 Minuten neben dir sitzen und dir das Auto zur Verfügung stellen.
In deinem Ausbildungsvertrag steht diese Gebühr sicherlich so drin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Annuciata
11.08.2005, 15:17 Uhr

zu: ich soll 2x Vorstellungsentgeld bezahlen

da bin ich ja beruhigt, dass es bei mannchen fahrschulen noch teuerer ist als bei mir. ich muss zusätzlich zu den 77 euro tüv nochmal 70 euro an meinen fahrlehrer zahlen und finde das auch total ungerechtfertigt teuer. es ist ja nicht so als ob er irgendwie mehr macht als in einer normalen fahrstunde. eher weniger. und die kostet 20 euro.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt