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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stoned
29.05.2005, 10:47 Uhr

A nach B?

Hi, habe mal gelesen, dass man Kl. A, wenn man sie maximal 1 Jahr nach Kl. B macht, vergünstigt machen kann in Form von Ausfall bestimmter (Fahr-?)Stunden. Stimmt das und was fällt dabei weg?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.05.2005, 11:46 Uhr

zu: A nach B?

Nur bei der Theorie spart man sich ein paar Stunden. Statt den 12 Doppelstunden Grundstoff brauchst du nur 6 Stunden (und zusätzlich 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff).
Auch der Prüfungsbogen für die Theorie hat dann weniger Fragen (natürlich auch weniger erlaubte Fehler dann)

Dabei ist allerdings die Zeit seit dem Erwerb der Klasse B egal, das gilt immer.

Im Bereich der Praxis-Pflicht-Stunden gibt es keine Änderungen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B

Der Radfahrer muss warten

Ich muss warten