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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stoned
29.05.2005, 10:47 Uhr

A nach B?

Hi, habe mal gelesen, dass man Kl. A, wenn man sie maximal 1 Jahr nach Kl. B macht, vergünstigt machen kann in Form von Ausfall bestimmter (Fahr-?)Stunden. Stimmt das und was fällt dabei weg?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.05.2005, 11:46 Uhr

zu: A nach B?

Nur bei der Theorie spart man sich ein paar Stunden. Statt den 12 Doppelstunden Grundstoff brauchst du nur 6 Stunden (und zusätzlich 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff).
Auch der Prüfungsbogen für die Theorie hat dann weniger Fragen (natürlich auch weniger erlaubte Fehler dann)

Dabei ist allerdings die Zeit seit dem Erwerb der Klasse B egal, das gilt immer.

Im Bereich der Praxis-Pflicht-Stunden gibt es keine Änderungen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B

Ich muss den Traktor abbiegen lassen

Ich muss den blauen Lkw durchfahren lassen

Der Traktor muss mich durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Überbeanspruchung der Bremsen