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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jessi0212
17.05.2005, 22:06 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

du solltest den fahrlehrer das geld bezahlen was ihn zusteht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.05.2005, 22:57 Uhr

Drive/ Jessi? Nettiquette!

ich bezweifle, daß der Autor des Threads eine Anleitung zum Betrug möchte.

Der Beitrag von Jessi ist unqualifiziert.

Es ist sehr fraglich, ob es rechtlich einwandfrei ist, daß der Fahrlehrer den Führerschein, der ihm durch die Zulassungsstelle, nicht aber durch die Fahrschule, ausgehändigt wird, einbehält.

Natürlich hat der Fahrlehrer einen Rechtsanspruch gegen ihn bezüglich der vollbrachten Dienstleistung ( = Ausbildung und Vorbeireitung auf den Erwerb der Fahrerlaubnis), er hat aber kein Recht, dem Schüler seinen FS vorzuenthalten.

Über kurz oder lang wird Daniel zahlen müssen, denn selbst wenn ihm die Zulassungsstelle einen Schein aushändigt mit der von ihm vorgeschlagenen Lüge, wird der Fahrlehrer rechtliche Schritte gegen ihn einleiten, der Fahrlehrer wird bestimmt nicht auf sein Geld verzichten.

Daniel, Du könntest mal mit einem Rechtsanwalt abklären, in wieweit Du den Fahrlehrer zwingen wikllst, den FS herauszugeben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.05.2005, 23:18 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Die Idee ist sowieso nicht so einfach umzusetzen. Wer einen Ersatz-Führerschein beantragt, muss über den Verbleib des alten Führerscheins eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Wer hier vorsätzlich falsche Angaben macht ("Führerschein verloren" etc.), der macht sich nach § 156 StGB ("Falsche Versicherung an Eides Statt") strafbar.

--> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
18.05.2005, 01:32 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Du kannst die Herausgabe des Führerscheins von deinem Fahrlehrer nach §812 BGB verlangen und sogar einklagen.

Genauso hat dein Fahrlehrer natürlich Ansprüche gegen dich und könnte von dir auch Verzugszinsen verlangen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jessi0212
18.05.2005, 10:33 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

aber er kann eine Mahnung bekomme oder irgendwas anderes kanb pasieren wen er nicht zahlt

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18.05.2005, 10:36 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Sicher, er wird gemahnt, und je nachdem wie dringend der FL sein Geld haben will geht er vor Gericht um sich einen Titel zu holen. Dann kommts im Extremfall zur Zwangsvollstreckung. Wäre mein Weg. Würde als FL nicht lange fackeln. Kenne das "Leistung in Anspruch nehmen und nicht bezahlen" aus Vermietersicht. Wird mittlerweile wohl zum Volkssport, ähnlich dem Versicherungsbetrug.

Christian

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18.05.2005, 10:39 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Aber dennoch darf der Fahrlehrer den Führerschein nicht einbehalten.

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18.05.2005, 10:40 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Auch das kenne ich...da kann man das ganze nur an ein Inkassounternehmen wie die Creditreform weitergeben und hoffen, dass die Leute nochmal irgendwann zu Geld kommen. Ist bei vielen allerdings unwahrscheinlich...

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