Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
06.05.2005, 15:12 Uhr

1. Hilfe Schein

Hallo,

ich bin nun 15 und wollte jetzt einen erste Hilfe schein machen, und da wollte ich mal fragen ob ich diese Bescheinigung das ich den kurs mitgemacht habe auch noch in 2 jahren gilt wenn ich dan den klasse b schein machen möchte.

ist dies der fall?

danke!

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
06.05.2005, 15:55 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

ist unbeschränkt gültig (aber die Suchfunktion des Forums würde auch helfen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
06.05.2005, 20:27 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Bei uns im Straßenverkehrsamt lehnen die Scheine manchmal ab, wenn die älter als 2 oder 3 Jahre sind. Nur ob das so rechtens ist, ist fraglich....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.05.2005, 20:41 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Das habe ich auch schon gehört. In München soll die Behörde angeblich nur solche 1.-Hilfe-Bescheinigungen akzeptieren, die nicht älter als 2 Jahre sind.

Meines Erachtens fehlt hierfür aber die Rechtsgrundlage, denn die FeV kennt keine spezielle Fristenregelung für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JanGy007
10.05.2005, 09:12 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Hallo zusammen,

wie sieht das denn aus wenn ich die Bescheinigung nicht mehr habe. ...hab die damals schon für Mopped und Auto verbraucht!

Kann man sich die irgerndwo neu ausstellen lassen oder so?

Dad muss ja irgendwo aufm Amt schon eingetragen sein oder?

Gruß Jan

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Der Lkw wird anhalten