Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
06.05.2005, 15:12 Uhr

1. Hilfe Schein

Hallo,

ich bin nun 15 und wollte jetzt einen erste Hilfe schein machen, und da wollte ich mal fragen ob ich diese Bescheinigung das ich den kurs mitgemacht habe auch noch in 2 jahren gilt wenn ich dan den klasse b schein machen möchte.

ist dies der fall?

danke!

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
06.05.2005, 15:55 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

ist unbeschränkt gültig (aber die Suchfunktion des Forums würde auch helfen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
06.05.2005, 20:27 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Bei uns im Straßenverkehrsamt lehnen die Scheine manchmal ab, wenn die älter als 2 oder 3 Jahre sind. Nur ob das so rechtens ist, ist fraglich....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.05.2005, 20:41 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Das habe ich auch schon gehört. In München soll die Behörde angeblich nur solche 1.-Hilfe-Bescheinigungen akzeptieren, die nicht älter als 2 Jahre sind.

Meines Erachtens fehlt hierfür aber die Rechtsgrundlage, denn die FeV kennt keine spezielle Fristenregelung für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JanGy007
10.05.2005, 09:12 Uhr

zu: 1. Hilfe Schein

Hallo zusammen,

wie sieht das denn aus wenn ich die Bescheinigung nicht mehr habe. ...hab die damals schon für Mopped und Auto verbraucht!

Kann man sich die irgerndwo neu ausstellen lassen oder so?

Dad muss ja irgendwo aufm Amt schon eingetragen sein oder?

Gruß Jan

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird Kraftstoff verschwendet und die Umwelt belastet?

Wenn beim Warten vor Ampeln "mit dem Gas gespielt" wird

Durch hektische Fahrweise

Wenn bergab im großen Gang gefahren wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Rechtsabbieger dürfen fahren

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten