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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VanDamme2001
02.05.2005, 18:21 Uhr

Frage!

Was ist wenn man zur Mpu muss und die FE abbekommt, und erst dann wieder bekommt wenn man die mpu erfolgreich bestanden hat. Bekommt man dann einfach wieder den Führerschein oder muss man sich wieder einer theorieprüfung sowie fahrprüfung unterziehen?

Und nach wievielen vergehen bekommt man den führerschein ganz weg, somit das man ihn ganz NEU machen muss?

bitte um antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
02.05.2005, 18:41 Uhr

zu: Frage!

...und wieviele Straßen muss ein Mann entlang gehen, bevor man ihn einen Mann nennt? ... ;-P


hey, Jean-Claude:
Du hast das doch alles an anderer Stelle schon mal gefragt und größtenteils sogar eine Antwort drauf gekriegt. Und was da NICHT drin stand, findest Du, wenn du auf dieser Seite hier GAAAANZ oben links neben dem Wort "Fahrtipps" mal auf das Wort "Führerschein" klickst und Dir dann alle Unterpunkte durchliest.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Kreuzung

Auf eine Gefahrstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen