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Führerschein (D)

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15.04.2005, 21:37 Uhr

Grosses Motorrad mit Kl. 3 ???

Hallo
meine Frau hat ihren FS für die damalige Kl. 3 vor 1980 gemacht und hat jetzt automatisch A1 für Motorräder bis 125 cbm. Der heutige A1 erlaubt ja nach 2 Jahren die Umschreibung auf A für große Motorräder ( unter bestimmten Voraussetzungen). Bedeutet das, dass meine Frau sich für 2 Jahre eine 125 cbm - Maschíne anmeldet/fährt und dann auch automatisch große Motorräder fahren darf ?
Danke für eine Antwort
Einen herzlichen Gruß
Udo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
15.04.2005, 22:21 Uhr

zu: Grosses Motorrad mit Kl. 3 ???

Das stimmt nicht.

Nach zwei Jahren Klasse A (leistungsbeschränkt) darf man automatisch Klasse A (unbeschränkt) fahren.

In dem von Dir geschilderten Fall darf die Gattin jedoch aufgrund des Lebensalters (>25 Jahre) direkt den Führerschein Klasse A (unbeschränkt) erwerben.

Für beide Varianten, Klasse A (leistungsbeschränkt) und Klasse A (unbeschränkt), muss sie die Fahrschulausbildung und Prüfung machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem Fahrzeug sind Motor und Schalldämpfer "frisiert". Welche Folgen kann das haben?

Die Lärmbelästigung nimmt zu

Der Kraftstoffverbrauch sinkt erheblich

Der Schadstoffausstoß wird größer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach zwei Jahren

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren