Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
03.04.2005, 22:48 Uhr

zu: Führerschein B und Führerschein A125

wenn du vor 1980 oder so Klasse 3 gemacht hast, kannst du ihn in A1, BE und C1E umschreiben lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.04.2005, 14:36 Uhr

zu: Führerschein B und Führerschein A125

»aber warum ist es in Österreich,schweiz und italien erlaubt???«

Ist es nicht, zumindest nicht in Ösiland. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sechs Fahrstunden auf einer 125er zu absolvieren und anschließend den Eintrag B111 in den Führerschein zu bekommen, der einen zum Lenken der von dir genannten einspurigen KFZ berechtigt.

lG, Mike

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch falsche Beladung

Durch falsch eingesetzte Glühlampen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Nach rechts

Nach links

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind