Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern APS
28.03.2005, 13:06 Uhr

Drosselung Motorrad

Hallo,

besitze im Juni meinen Motorradführerschein 2 Jahre. Habe seit einem Jahr ein Motorrad mit 34 PS.
Meine Frage ist jetzt, kann ich dieses Jahr offen fahren oder nicht? (ich besitze den Schein ja schon 2 Jahre)
Muss ein Nachweis über 2 Jahre Motorradbesitz nachgewiesen werden, oder wie läuft die Sache ab?

Gruß Andi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
28.03.2005, 13:22 Uhr

zu: Drosselung Motorrad

Nein, du musst weder Besitz noch irgendeine Kilometerleistung nachweisen (unverstaendlicherweise). Du gehst einfach auf die zustaendige Behoerde und laesst den Schein umschreiben (kostet ein bisschen Verwaltungsgebuehr, obwohl wir eigentlich recht viel Steuern bezahlen).
Dann musst du noch zur Zulassungsstelle um die offene Leistung eintragen zu lassen, und mit deiner Versicherung reden - koennte sein, dass dein Bike ohne Drosselung in eine hoehere Versicherungsklasse rutscht.

Bikergruss,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
28.03.2005, 14:55 Uhr

zu: Drosselung Motorrad

Den Führerschein mußt du nicht umschreiben lassen, da der Ausgabetermin ja auf dem Schein steht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich

Sie sehen und hören oft schlechter als andere

Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange können Haschisch und seine Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?

Höchstens 24 Stunden

Auch noch nach Wochen