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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sasch112
24.02.2005, 22:46 Uhr

Führerschein CE "abgelaufen"

Hallo, ich habe mal ein Frage, vielleicht kann sie mir ja hier jemand beantworten???

Mein Führerschein CE ist nun "abgelaufen" (5 Jahres Frist). Ich habe den neuen bereits beantragt, er ist nur leider noch nicht da.


Wie ist es denn gesetzlich? Habe ich momentan keine gültige Fahrerlaubnis CE, da der neue noch nicht da ist? Oder ist der alte Führerschein noch gültig, da der neue ja beantragt ist?

Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.02.2005, 23:25 Uhr

zu: Führerschein CE "abgelaufen"

Das ist korrekt, nach dem Ablaufdatum hat der alte Führerschein keine Gültigkeit mehr. Bis zum Erhalt des neuen Scheins, darfst du keine Fahrzeuge der entsprechenden Klassen mehr fahren.

Wenn du durchgehhend fahren musst, dann beim nächsten Mal früher beantragen, dass der neue kommt bevor der andere Alte abläuft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sasch112
25.02.2005, 03:03 Uhr

zu: Führerschein CE "abgelaufen"

Danke für die schnelle Antwort!

Den Führerschein benötige ich nur für die Feuerwehr und ich habe es leider nicht frühzeitig geschafft den Lappen zu beantragen.

Es ist nur ein Hohn, dass der neue Lappen ja garkeine 5 Jahre komplett gültig ist, denn das Ablaufdatum ist ja das Datum des Antrages auf Verlängerung!
Meiner Ansicht nach ist dies eh alles nur Geldmacherei wie so viele Gesetzlich geregelte Dinge im Deutschen Staat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.02.2005, 11:41 Uhr

zu: Führerschein CE "abgelaufen"

Es ist nur ein Hohn, dass der neue Lappen ja garkeine 5 Jahre komplett gültig ist, denn das Ablaufdatum ist ja das Datum des Antrages auf Verlängerung!

Das ist korrekt. Insbesondere bei der ersten fälligen Verlängerung kann es hier zu einer erheblichen Unterschreitung der 5-Jahres-Frist kommen. In der FeV steht: "Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt."

Zwischen Erteilung des Auftrags und Erteilung der Fahrerlaubnis kann im Extremfall bis zu einem Jahr liegen (so lange ist nämlich der Führerscheinantrag bzw. der Prüfauftrag gültig), d.h. aus 5 Jahren werden plötzlich 4 Jahre. Bei künftigen Verlängerungen kann man das Problem aber durch halbwegs geschicktes Timing umgehen, d.h. etwa 4 Wochen vor Fristablauf die Verlängerung beantragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sasch112
25.02.2005, 12:16 Uhr

zu: Führerschein CE "abgelaufen"

Ja, das mit der Beantragung 4 Wochen vor Ablauf ist eine Prima Sache. Es wäre nur schön wenn der Lappen auch innerhalb der 4 Wochen da wäre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

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