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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frank110
10.02.2005, 21:48 Uhr

Alten Führerschein in EU-Karten-Schein getauscht

Hallo,

ich habe damals (08/1996) den 1b Schein gemacht und am 18.05.1998 den 1a und den 3er. Nach zwei Jahren wollte ich den uneingeschränkten 1er bzw. A eintragen lassen und musste damals (04/2000) den rosa Schein gegen den neuen Karten Schein eintauschen.

Bei mir ist jetzt folgendes eingetragen: A mit einem Sternchen also-> *)
B, C1, BE, C1E, M, L

Bei einigen Bekannten, die ein paar Monate früher Ihren Schein gemacht hatten habe ich kürzlich gesehen, dass sie noch den CE eingetragen hatten und den C glaube ich auch.

Wurde da ein Fehler bei mir gemacht und einige Klassen unterschalgen?

Beim Googeln habe ich leider nichts gefunden.

Viele Grüße

Frank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.02.2005, 23:15 Uhr

zu: Alten Führerschein in EU-Karten-Schein getauscht

Klasse C hatte dein Bekannter wohl auf keinen Fall, Klasse CE kann man mit starken Einschränkungen (Schlüsselnummer 79) als Klasse 3-Besitzer bekommen. (Braucht man für Züge mit einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und einem Zug-Gesamtgewicht von über 12 Tonnen und für Anhänger, deren zul. Gesamtgewicht die Leermasse des Zugfahrzeuges überschreitet, mit maximal 3 Achsen). Diese Klasse muss aber extra beantragt werden bei der Umschreibung. Maximal 2 Jahre nach der Umschreibung kannst du sie nachträglich noch bekommen.

Bei dir ist diese (recht selten benötigte) Berechtigung also verfallen, das Amt hat nichts falsch gemacht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann wird ein Überholender gefährdet?

Wenn der Eingeholte

- zum Überholen ausschert

- seine Geschwindigkeit stark verringert

- plötzlich beschleunigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach fünf Jahren

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Nach einem Jahr