
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Diese Fragen warten noch auf Antworten
 Charlentino
02.06.2004, 18:03 Uhr
Verjährungsfrist
Hallo zusammen,
ich habe da ein Problem, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. meine Fragen beantworten.
Mir hat man vor 8 Jahren (für 8 Monate) in Deutschland den Schein wegen Trunkenheit am Steuer genommen. Die anschliessende MPU war dann negativ, aber die Psychologin meine bei mir sei alles in Ordnung und ich sollte doch mit meiner Führerscheinstelle sprechen. Nach Rücksprache des Leiters der Führerscheinstelle mit der MPU Stelle wurde mir dann ein neuer Führerschein ausgestellt aber mit der Auflage nur für berufliche Zwecke. Und ich muss nochmal eine MPU Begutachtung machen. Diese machte ich auch , aber auch die war negativ weil die Zeit nach der ersten zu kurz war. Also wieder zur FSS,
der Leiter sagte mir er könnte mir den FS nach § 11 der Führerscheinverordnug nicht mehr nehmen. Ich habe dann von der FSS nie mehr eine Aufforderung zu einer neuen MPU zu machen gehört. So nun habe ich eine gültige Fahrerlaubnis (Deutschen FS) mit dieser Einschränkung, mit der ich seit 7 Jahren fahre.
Frage: gibt es für diesen Eintrag (berufliche Zwecke) eine Verjährungsfrist ?.
Was ist wenn ich zur FSS gehe und sage meinen
Führerschein verloren zu haben. Sie stellen mir einen neuen aus. Frage: Stossen sie noch auf diesen Eintrag oder bekomme ich einen allg. gültigen ?
Danke
 Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen
Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren
Sie dürfen in diese Straße einfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?
Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen
Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht
Ihnen ist Folge zu leisten
|
|
 |
|