
tiehrex
24.12.2003, 13:05 Uhr
zu schnell
Hab heute mein Bußgeldbescheid bekommen.Bin mit einem 3,5t 124 k/mh gefahren.Muß dafür 60 Euro + 18,10 berappen.Da ich aber 24 k/mh zu schnell war(abzgl.Toleranz),dachte ich ,kostet es nur 40,-Euro? Das stand noch mit in dem Bußgeldbescheid. §3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat .Erhöht sich durch diesen Paragraphen das Bußgeld von 40;-auf 60;- Euro? .Hab hier etwas gesucht,aber nix genau passendes dazu gefunden.Besser gesagt,hab es nicht so richtig verstanden.:-) Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

horny80

15.04.2004, 23:01 Uhr
zu: zu schnell
Hallo!
Nein, durch diese Paragraphen sollte sich das Bußgeld nicht erhöhen.
Aus den §§ 3 III,49 StVo (ganauer 49 I Nr.3 StVO) i.V.m. § 24 StVG lässt sich erkennen, daß es sich bei dem Verstoß um eine Owi handelt. Das ist die übliche Schreibweiße bei einem Verstoß gegen die StVO.
Das 11.3.4 ist die entsprechende Ahndung aus dem Bußgeldkatalog. Dort ist der Verstoß mit 40 Euro innerorts, bzw. 50 Euro außerorts angegeben.
Wenn bei dir das Bußgeld 60 euro betrug, hätte man mal nachforschen müssen, warum dies der Fall ist.
Eventuell lag eine Ermessensüberschreitung der Zuständigen Behöre vor und die Maßnahme wäre nicht rechtmäßig gewesen.
Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.