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12.12.2003, 02:06 Uhr

StVG (Fahren unter Drogen und Alkohol)

Hi an Euch,

ich nehme Bezug auf meinen letzten Beitrag "Fahren unter Drogen und Alkohol". Leider ist mir meine Frage einwenig entglitten beim letzten mal aber ich komme heute echt nicht in den Schlaf wegen dieser Sache!

Der eigentliche Punkt ist, daß ich immmer noch Schwierigkeiten habe zu verstehen welchen Platz die StVG/Bußgeldkatalog einnimmt. Wie erklärt im letzen Beitrag, müßte ich laut dieser Verordnung mit maximal 3 Monaten zu rechnen haben. Nun wurde mir aber erklärt, daß beide Gesetzte zum tragen kommen somit auch das FeV / Führerscheinstelle die mir laut Gesetz den Führerscheinentzug anzuordnen hat.

Warum gibt es dann diese Reglung wenn mir dann sowieso der Führerschein entzogen werden muss! Dann kann man doch §24a StVG gleich streichen da der Führerschein sowieso weg ist!

Falls Ihr diesbezüglich schon einmal ähnliche Probleme hattet, würde es mich interssieren wie man bei Euch entschieden hat?

Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht