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 Denis
21.11.2003, 11:29 Uhr
Durchgehender Aufenthalt in Deutschland?
Hallo,
meine Frau ist Rumänin und möchte ihren Führerschein umschreiben lassen. Dies geht innerhalb der ersten 3 Jahre nach "ständigem" Aufenthalt in Deutschland. Meine Frau ist jetzt 2 1/2 Jahre in Deutschland, war davor aber schon einmal mit einem Stipendium zum Studium in Deutschland. Abgemeldet hat sie sich 5 Monate vor dem Beginn ihres jetztigen aufenthalts.
Die Führerscheinstelle nimmt nun als Bezugspunkt den Beginn ihres ersten Aufenthalts in Deutschland. Begründung: zwischen den beiden Aufenthalten seien weniger als 185 Tage vergengen und somit sei es ein durchgehender Aufenthalt. Wie kann ich der Führerscheinstelle nachweisen, daß meine Frau erst seit 2 1/2 Jahren ständig in Deutschland ist?
Danke für Input,
Denis
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