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 manske 
29.10.2003, 13:29 Uhr
Neuseeland Führerschein und Fahrschule in Deutschland
Hallo everybody,
mein Sohn war als Gastschüler in Neuseeland. Dort hat er den Führerschein der Klasse "1L" gemacht - das ist die geringste Stufe, Anfänger.
Nun macht er den deutschen Führerschein. Sein Fahrlehrer hat ihm gesagt, er solle den neuseeländischen Führerschein übersetzen lassen (beim ADAC) und müsse dann keine SONDERFAHRTEN machen. Damit könnte er also Geld sparen. Offenbar gibt es heirzu aber verschiedene Ansichten - so will die Führerscheinstelle in Bremen den "1L" nicht anerkennen, damit wären Sonderfahrten zu machen. Beim ADAC meint die Rechtsstelle, die Übersetzung sei möglich.
Wer hat Erfahrungen mit diesem Fall? Wäre schön, wenn uns jemand helfen könnte.
Fred Manske
mail: manske@uni-bremen.de
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen
Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind
Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte
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Der Frau.
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte
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Sie dürfen hier nicht links abbiegen
Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren
Sie dürfen hier nicht wenden
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