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 gast654
12.06.2008, 02:51 Uhr
Motorrad drosseln, ummelden
Hi,
mal eine Frage bzgl. Drosselung und Ummeldung eines kürzlich angeschafften Krads:
Ich habe meinen Motorrad-FS ganz frisch, wollte mir unbedingt etwas aus der sportlicheren Kategorie zulegen. Durch meine Körpergröße von 1,98 war die Auswahl dann doch sehr auf Modelle beschränkt, die eigentlich viel zu Leistungsstark für einen Anfänger sind. Nun fiel die Wahl auf ein Bike mit 172PS bei 172kg. Das macht zwar Spass, wäre für einen Anfänger mittelfristig aber unvernünftig. Dazu mal ein paar Fragen:
Ich habe einen Drosselsatz bestellt, den ich am WE selbst verbauen werde (Lediglich ein Anschlag des Gaszugs). Wie läuft das mit dem TÜV ?
Da lag ein TÜV-Gutachten bei, das vom ausführenden Händler unterzeichnet werden soll. Was ist nun, wenn man etwas Geld sparen möchte, weil man den Einbau selbst vornehmen kann ? Kann man das Gutachten selbst unterzeichnen ? Ist es ungültig, und man muss die Maschine dem eigens TÜV vorführen ?
Geht das, solange die Machine noch nicht auf meinen Namen läuft ?
Wie ist für diese Situation der Standardablauf bzgl. Versicherung, Zulassung u. TÜV (Eintragung der Leistungsminderung) ?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Durch falsch eingesetzte Glühlampen
Durch falsche Beladung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?
Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr
Sie kehren manchmal auf halbem Wege um
Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

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Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren
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