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Das FAHRTIPPS-Forum
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 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte
Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?
Sie werden aufgefordert, abzubiegen
Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten
Sie müssen das Zeichen nicht beachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt
Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
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