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 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Vorsichtig nach rechts abbiegen
Geradeaus fahren oder links abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht
Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte
Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Auf Bahnübergängen
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