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 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
An Taxenständen
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?
An Fußgängerüberwegen
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
In Kurven
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
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