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 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?
Fahrräder
Motorräder
Straßenbahnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten?

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden
Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden
Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?
Woher kommt das Einsatzfahrzeug?
Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?
Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?
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