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28.02.2008, 00:25 Uhr

Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?

Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich darf durchfahren

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Geradeaus

Nach links

Nach rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h