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 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird
Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren
Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?
Wenn Sie
- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten
- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren
Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
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