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 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?
Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten
Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen
Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?

Ja, für kurzfristige Einkäufe
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
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