Radfahrer dürfen die wartenden Fahrzeuge rechts überholen
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Aber nur, wenn genügend Platz vorhanden ist und die Autos auf dem rechten Fahrstreifen
warten müssen. Dann dürfen Rad- und Mofafahrer mit besonderer Vorsicht und mäßiger
Geschwindigkeit zum Beispiel bis zu einer roten Ampel vorziehen.
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Das haben sie zwar schon immer gemacht, aber jetzt ist es wenigstens auch erlaubt...
Die Gefahren liegen auf der Hand: Es ist möglich, dass sich eine Beifahrertür
plötzlich öffnet, weil jemand aussteigen möchte. Darum sollten
die Radfahrer im eigenen Interesse sehr umsichtig überholen und einen Blick
in jedes Fahrzeug riskieren. Im Zweifelsfall einige Sekunden warten oder komplett
dahinter bleiben.
Zweites Problem: Wenn der Radfahrer vorne steht und die Grünphase der
Ampel beginnt, wird er von der gesamten Fahrzeugschlange wie eine Lawine überholt.
Ob das immer seinen Vorstellungen über ein angenehmes Nebeneinander von Fahrrad
und Auto entspricht? Wer Bedenken hat, sollte auf diese Überholmanöver
im Zweifelsfall eher verzichten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.02-003 / 3 Fehlerpunkte
Bei "Rot" warten vor einer Ampel mehrere Pkw auf dem rechten Fahrstreifen. Dürfen Sie die Pkw vorsichtig rechts überholen?
Ja, wenn Sie dazu auf den Gehweg ausweichen
Ja, wenn dafür ausreichend Platz ist
Nein, Sie müssen hinter dem letzten Pkw warten
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