Führerschein/Fahrerlaubnis 
Klasse C1E: Mittelschwere Lkw mit Anhänger 
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung. 
  
   
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Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter 
Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen 
aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich 
mit denen der Klasse CE beinahe identisch. 
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| Mindestalter: | 
18 Jahre | 
 
 
| Voraussetzungen: | 
Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Der Erwerb 
der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis 
Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in 
diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis 
der Klasse C1 erteilt werden. | 
 
 
Fahrzeuge 
(siehe § 6 FeV): | 
  Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse 
von mehr als 750 kg ; 
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; 
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht 
übersteigen. 
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen
von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer
entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die
Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs
dienen.  | 
 
 
| Befristung: | 
(wie bei Klasse C1)
   
      - grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
 
      - nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
 
      - Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
 
 
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| Sonstiges: | 
Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie
D1E, 
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. | 
 
 
  
 
| Sonderfahrten Klasse C1E | 
Überland | 
Autobahn | 
Dunkelfahrt | 
 
 
| bei Erweiterung von Klasse C1 | 
3 | 
1 | 
1 | 
 
| C1 und C1E in einer gemeinsamen Ausbildung | 
Solo: 1 
Zug: 1 | 
Solo: 1 
Zug: 1 | 
Solo: keine 
Zug: 2 | 
 
| Dauer der Fahrprüfung: | 
75 Minuten | 
 
 
  
 
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