Prüfbescheinigung für Mofas
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Mindestalter: |
15 Jahre |
Voraussetzungen: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§
5 FeV). |
Fahrzeuge
(siehe § 4 FeV): |
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —‚ wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. |
Befristung: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen
ein. |
Sonstiges: |
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung,
stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76
Nr. 3 FeV). |
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte
Womit darf man hier nicht fahren?

Mit Kleinkrafträdern
Mit Mofas
Mit Leichtkrafträdern
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