Nebelscheinwerfer am Tag?

»Darf ich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren, auch wenn es nicht neblig ist, um besser gesehen zu werden?«

Nebelscheinwerfer ohne Nebel

Nein. Nur, bei schlechten Sichtverhältnissen.

Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Das erkennt man auch auf unserem Foto, wo es weder schlechtes Wetter noch erhebliche Sichtbehinderungen gibt: In solchen Situationen darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung fahren. Sinnvoll sind Nebelscheinwerfer zum Beispiel hier:
 
Nebelscheinwerfer korrekt benutzt

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-005 / 3 Fehlerpunkte

Die Sicht ist erheblich behindert. Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?

Bei Regen

Bei Nebel

Bei Schneefall

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten?

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch

- Nebel oder Schneefall

- Regen

- Eis auf der Windschutzscheibe