Schranke zu = Motor aus ?

»Ist das Abstellen des Motors am geschlossenen Bahnübergang Pflicht oder freiwillig? Und wie ist es, wenn kein Schild aufgestellt ist? «

geschlossene Bahnschranke

Das Abschalten des Motors beim Warten vor dem Bahnübergang wird durch die StVO vorgeschrieben.

Leider ist es noch nicht allen bekannt, dass man den Motor bei längerem Halt vor einem geschlossenen Bahnübergang abschalten muss. Das Schild mit dem durchgestrichenen Auspuffqualm steht eigentlich nur zur Erinnerung daran, dass dieses Verhalten durch § 30 StVO vorgeschrieben ist: »Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen...« Das heißt, auch ohne das Schild und in ähnlichen Situationen muss der Motor abgeschaltet werden. Fahrschüler kennen die Fragen zur Energie sparenden Fahrweise, dieses Thema ist unter anderem Bestandteil der theoretischen Führerscheinprüfung. Die Gründe für das Abschalten: Lärmvermeidung, Abgasverringerung, Energieeinsparung.

Fragwürdige Gründe, warum es oft nicht gemacht wird: »...Ist mir zu umständlich, nicht gewusst, noch nie gemacht, unnötig, vergessen, dauert doch bestimmt nicht lange, der Anlasser hält das nicht durch, machen die anderen auch nicht, man kann auch alles übertreiben...« (Liste ist noch erweiterbar). Mögliche kleine Erinnerung: 10 EURO Verwarnungsgeld.

Gemäß der Rechtsprechung des OLG Köln gibt es dabei allerdings einen kleinen Haken: Wenn nämlich durch Zurückdrehen des Zündschlüssels gleichzeitig auch das Fahrzeug auf Standlicht schaltet (das Fahrlicht wird automatisch abgeschaltet, um den Fahrzeugakku nicht ungewollt zu entladen), dann müsste man bei Dämmerung oder Dunkelheit — laut OLG Köln zumindest an Ampelanlagen — das Abblendlicht sofort wieder in Betrieb setzen, denn Standlicht sei nur an parkenden Fahrzeugen erlaubt.

Dieses Urteil ist umstritten. An Bahnühergängen kommt die Blendgefahr hinzu: Der Bahndamm liegt zumeist höher als die Fahrbahn. Deshalb strahlen die Scheinwerfer der ersten wartenen Fahrzeuge häufig "in Richtung Himmel", mit dem Effekt, dass der gegenüber Wartende in den abwärts gerichteten Strahl des Abblendlichts schaut und geblendet wird. Daher lautet die Empfehlung, beim Warten an Bahnübergängen das Abblendlicht tatsächlich aus- und Standlicht einzuschalten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren bei Dunkelheit mit Fernlicht. Wann müssen Sie abblenden?

Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen

Wenn Sie vor einem Bahnübergang warten müssen

Wenn Sie auf eine Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung