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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
10.09.2017, 14:46 Uhr

Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Ich bin heute ein Zeuge vom Rotlichtverstoss eines Autos der... Polizei geworden.

Das fuhr vor mir, ordnete sich in die linke Abbiegerspur und hielt erst an der roten Ampel mit dem Pfeil nach links an. Dann fuhr er plötzlich weiter. Keine Blaulicher, kein Horn. Als Grün wurde fuhr ich hinterher. Das Polizeiauto fuhr gemütlich weiter. An der nächsten roten Ampel holte ich es ein, da es anhielt.

Die waren definitiv nicht im Einsatz.

Ich habe eine Dashcam am Auto und habe das ganze gefilmt.
Frage: soll/muss ich sie anzeigen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
19.09.2017, 15:47 Uhr

zu: Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Ich weiß nicht, würde mich nicht mit der Polizei anlegen... du hast ja nichts davon...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern toppaul
11.10.2017, 10:23 Uhr

zu: Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Hallo,

naja eigentlich müssen die sich ja erst rech an die Regeln!
Meiner Meinung nach könntest du das Problemlos anzeigen, denn das machen die ja auch bei privat Personen von daher hättest du sogar noch bessere Karten. Eigentlich ist ja die Polizei auf sone Bürger wie dich in vielen Fällen angewiesen da die auch nicht über sein können.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
16.10.2017, 08:35 Uhr

zu: Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Hast du eigentlich was gemacht? Also hast du sie angezeigt? Mir wäre meine Zeit dafür zu schade...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
17.10.2017, 13:08 Uhr

zu: Rotlichtverstoss vom... Polizeiauto

Mich würde auch interessieren wie das ausgegangen ist.
Ich persönlich hätte in diesem Fall auch lieber die Füße still gehalten, da du da vermutlich mehr Zeit und vllt auch Geld rein investierst als es letztendlich was bringen würde.
Des weiteren wäre ich mit den Dashcams vorsichtig. In Deutschland ist die Benutzung noch sehr umstritten und für die Strafverfolgung darf eigentlich auch nur die Polizei selbst Videoaufnahmen tätigen.

Liebe Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

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Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Dem Fahrzeug Platz machen

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen