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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FehlerWurdeBegangen
16.06.2015, 19:50 Uhr

A-Verstoß in der Probezeit/Vater Fahrzeughalter

Hallo meine Lieben,

mir ist vor kurzem ein Missgeschick passiert. Ich habe meine Freundin abgeholt und auf der Autobahn habe ich ein 70er (?) Schild übersehen. Ich wurde geblitzt mit ca. 100 km/h auf dem Tacho. Ich war erstens total überrascht, da ich dachte es sei mind. 100er (Autobahn). Ich bin leider noch 1 Monat in meiner Probezeit.

So ich gehe davon aus, dass sich trotz Tachoungenauigkeit und Toleranzabzug ich mich über der gefürchteten 20 km/h Grenze befunden habe.

Das Fahrzeug ist aber auf meinem Vater angemeldet der mir zusätzlich auch noch sehr ähnlich sieht:

Hier meine Fragen:

Ist es möglich, dass mein Vater als Halter auch automatisch als Fahrzeugführer beschuldigt wird? Was ist wenn er einfach kommentarlos die 70-80€ plus Punkt übernimmt?

Wird automatisch eine Überprüfung des Bildes durchgeführt?


Es tut mir sehr Leid und es ist mein erstes Vergehen dieser Art. Aber deshalb ein Aufbauseminar Probezeitverlängerung auf mich zu nehmen wäre sehr schade.

Ich hoffe auf kompetente Antworten

Lg

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16.06.2015, 21:55 Uhr

zu: A-Verstoß in der Probezeit/Vater Fahrzeughalter

Dein Vater wird einen Anhörungsbogen erhalten. Je nachdem was dort angegeben ist ...

Genaues weiß man allerdings nicht und eine Beratung darf sowieso nicht stattfinden ;) Ansonsten rufst du uns kurz an, wenn du den Bußgeldbescheid erhalten hast: http://www.bussgeldengel.de/ Ist kostenlos und dann findet sich sicherlich ein passender Weg!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen