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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borisss
27.05.2015, 10:23 Uhr

Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hallo zusammen, um mich kurz zu fassen:
In meiner Familie steht in Kürze ein grosses Fest an und für die ganze Logistik dachte ich, man könnte ja auch einfach einen Stapler mieten. Ich hab da auch etwas Passendes gefunden (http://www.hks-hyster.ch), als ich auf der Suche nach einem Gabelstapler als Elektrostapler war. Nun meine Frage: ich bin schon häufig Stapler gefahren, habe aber kein Staplerschein. Benötige ich für den privaten Gebrauch einen Führerschein?

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15.06.2015, 10:39 Uhr

zu: Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hi Boriss,
wenn du den Gabelstapler Privat führst brauchst du nur einen Führerschein der Klasse L ist beim normalen PKW mit drin. Ansonsten brauchst du den Flurförderschein nach DGUV Grundsatz 308 - 001 vormals BGG 925.
Falls du es im Betrieb fahren willst schau mal her rein
http://bfs-staplerschein.de/ und frag ob dein Betrieb das unterstützt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch abgefahrene Reifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren