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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schuster
07.12.2012, 18:00 Uhr

Vorfahrt/ dumme Situation

Hey,

heute passend zum Wintereinbruch hätte ich schier einen Unfall verursacht... Folgende Situation ich will aus unserem Firmengelände auf die Straße nach rechts fahren. Schaute natürlich Vorschriftsmäßig links und jetzt kommt das Dumme dort stand ein LKW und versperrte die Sicht. Also bin ich langsam nach rechts gefahren und wollte auf die Straße einbiegen und zack war in diesem moment ein anderer Verkehrsteilnehmer am Vorbeifahren von dem LKW... Ich bremste und er auch... passiert ist Gott sei Dank nichts. Nun meine Frage wie sieht es in solch einem Fall aus fall der andere Verkehrsteilnehmer mich Anzeigen würde... Was würde mich erwarte und wie wird das mit der Sichtbehinderung durch den Lkw beurteilt.. Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das da was kommt?

Weiter ging die Situation wie folgt, wir beide hielten ... beide zögerten mit dem fahren bis ich den Entschluss gefasst habe vollens abzubiegen, um die Fahrbahn zu räumen und rechts zu halten um mich zu entschuldigen. Naja aber er fuhr einfach an mir vorbei.

Wie würdet ihr diese Situatio beurteilen

Mit freundlichen Grüßen

Schuster

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.12.2012, 08:25 Uhr

zu: Vorfahrt/ dumme Situation

Wenn du keine Sicht auf die Fahrbahn hast, darfst du nicht fahren.
Wenn auch unbequem, so hast du einen Einweiser aufzutreiben, oder musst stehen bleiben, bis dein Sichthindernis verschwand.
Sonst trägst du die Alleinschuld, wenn`s knallt.
Das unter der Voraussetzung, dass der LKW nicht verkehrswidrig dort parkte.
Doch selbst wenn der dir durch gesetzeswidriges Parken die Sicht versperrte (und er deshalb evtl. eine Teilschuld zugesprochen bekäme), hilft dir das wenig:
So ein herein flitzendes Fahrzeug in die Fahrertür, lässt es mind. sehr weh tun. :o(
Sei dankbar dafür, dass es so harmlos abging.
Hätte sich der, der wegen dir in die Eisen steigen musste, heftigst geärgert gefühlt, hättest du mit einer Anzeige rechnen müssen -auch, wenn es nicht knallte.
Da nun aber schon ein paar Tage vergingen sind, ist es sehr unwahrscheinlich, dass er das tat. Mittlerweile hättest du davon schon gehört.
Für dich also ein doppelter Grund, ein "Danke schön" gen Himmel zu schicken.:o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

Auf den Anfang einer Autobahn

Auf das Ende einer Autobahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren