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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FlotteLotte
28.03.2012, 21:23 Uhr

Haftung der Fahrschule bei Auffrischungsstunden ?

Hallo,
ich will Auffrischungsstunden bei der FS nehmen. Ich habe vor 22 Jahren den Führerschein gemacht, bin aber nie viel gefahren.

Wie schaut es den mit der Haftung bei Unfällen aus ?

Die Fahrschule sagte mir , dass ich z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die Punkte selbst angerechnet bekommen würde und auch die fälligen Kosten tragen müsste. Eben weil ich im Besitz des FS bin.

Wie sieht es denn mit meiner Haftung bei einem Unfall aus ?

Ich habe im Vergleich zu Fahranfänger ohne FS KEINEN Vertrag mit der Fahrschule.

Ich habe die Sorge, dass ich womöglich hafte bei einem Unfall ?

Ich hoffe auf Antworten.

Viele Grüße,
Anne-Lotte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.03.2012, 08:27 Uhr

zu: Haftung der Fahrschule bei Auffrischungsstunden ?

Hast du alternativ zur FS vll. schon einmal an einen Frauenkurs beim ADAC nachgedacht?
Nachdem ich mehrfach die Kurse fürs Biken mitgemacht habe -und davon ausgehe, dass die für den PKW ähnlich bringend sind- kann ich das nur wärmstens empfehlen.

Zum Kursinhalt
» Sie trainieren das Ausweichen vor plötzlich auftretenden Hindernissen und das Bremsen auf unterschiedlichen Fahrbahnbelägen
Sie üben Brems- und Ausweichmanöver sowie den richtigen Umgang mit ABS und ESP
Sie erleben bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten die Brems- und Anhaltewege sowie den optimalen Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen
Sie erfahren in Theorie und Praxis, wie Sie besser mit Zeitdruck und Stress am Steuer umgehen können
Zusätzlich erhalten Sie wichtige Tipps zur Kindersicherung, zum richtigen Laden und Sichern von Gepäck sowie zum Einparken

Für das Training empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem eigenen Fahrzeug teilzunehmen, um mit diesem besonders vertraut zu werden. Auf Wunsch können Sie auf den meisten Trainingsanlagen aber auch ein Fahrzeug mieten.

Kursgebühr:
Ab 89 Euro (Mitglieder) / ab 105 Euro (Nicht-Mitglieder)
Auf den großen Fahrsicherheitszentren: ab 145 Euro (Mitglieder) / ab 155 Euro (Nicht-Mitglieder).

Voraussetzung: Gültiger Führerschein
Dauer: 8 Stunden
Teilnehmer: max. 12 Personen«

Quelle: http://www.adac.de/produkte/fahrsicherheitstrainin
g/privatpersonen/pkw-training/spezielle-zielgruppe
n/default.aspx?mc=ext.sem.sht.allg


Wende dich einfach an deinen nahegelegenen ADAC-Übungsplatz und frage nach den Terminen.
Beim Krad-Training ist in der Kursgebühr übrigens eine Tages-Vollkasko-Versicherung enthalten (mit Selbstbeteidigung). Ob es bei den Kursen für den PKW auch so ist? KA, aber es lohnt sich nachzufragen. ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu verzögerter Reaktion

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

Welche Auswirkungen kann Haschischkonsum haben?

Das Gefahrenbewusstsein kann abnehmen

Fehler bei der Verarbeitung von Informationen können zunehmen

Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung können eintreten