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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tosto
19.07.2011, 18:11 Uhr

Gültigkeit Erste Hilfe

Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar habe ich vor ca. 2,5 Jahren Klasse B gemacht, jetzt möchte ich Klasse A machen und wüsste gern ob ich den ´Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort´Kurs noch einmal machen muss? Das würde ich wenn dann genau wie den Sehtest gern vor der Anmeldung erledigen, damit der Antrag sofort bearbeitet werden kann.
Gruß
Tosto

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.07.2011, 18:18 Uhr

zu: Gültigkeit Erste Hilfe

Den Sehtest vor der Anmeldung zu absolvieren, ist eine seeehr gute Idee!
Eine neue Bescheinigung für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort benötigst du nicht. Die Bescheinigung hat (leider!) lebenslange Gültigkeit.
Und dass du den Kurs irgendwann mal gemacht hast, wird schon durch deinen Besitz der Klasse B bewiesen.

In diesem Sinne:
Viel Spaß, beim Erlernen der wohl zweitschönsten Sache der Welt. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tosto
20.07.2011, 10:25 Uhr

zu: Gültigkeit Erste Hilfe

Besten Dank!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Übermüdung

Durch bestimmte Medikamente

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln