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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Corpse
29.12.2010, 22:52 Uhr

Fahrschule Klasse A (beschränkt) mit (unbeschränkter) Maschine???

Hey

ich wollte mir diesen Frühling eine eigene Maschine kaufen . Da ich schon fast 4 Jahre im Besitz der Klasse A bin, brauche ich meine zukünftige Maschnine ja nicht drosseln lassen. So weit so gut.

Nun möchte meine Freundin in fast dem gleichem Zeitraum die Klasse A(B) machen. Da dachte ich mir, um unnötige Kosten zu ersparen, könnte sie für die Fahrausbildung meine baldige Maschine nutzen.

Ist es möglich auf einer offenen Maschine (weit über 34PS) die Klasse A(B) zu machen oder muss die Maschine schon wärend der Ausbildung 34PS haben.

Bisher fand ich nur raus, dass bei Klasse A1 die Maschine in der Ausbildung auch schneller als 80kmh fahren darf mit 16 Jahren. Daher komme ich darauf.

Danke für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
30.12.2010, 00:57 Uhr

zu: Fahrschule Klasse A (beschränkt) mit (unbeschränkter) Maschine???

Hey
Leider ist das nicht erlaubt. Zwar darf jemand, der Klasse A (u) erwerben will, seine Ausbildung auf einer gedrosselten Maschine anfangen (aber auch nicht mehr in der Prüfung), umgekehrt geht das allerdings nicht. Wenn du willst, kannst du das in § 5 DV-FahrlG nachlesen, der auf die Anlage 7 der FeV verweisen wird und da unter 2.2.2 findest du die genaue Vorschrift ;)

Normalerweise haben Fahrschulen aber eigene Ausbildungsmotorräder, das ist im Preis mit drinne, produziert also keine zusätzlichen Kosten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Rechtsabbieger dürfen fahren

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen