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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jan001
20.09.2010, 22:07 Uhr

Theorie-Unterricht

Hallo,

ich mache gerade meinen Führerschein Klasse B und habe mich schon für die Prüfung angemeldet(Theorie). Da habe ich dann genau 14 Stunden. Dabei habe ich aber manche Stunden doppelt, unter anderem auch die Klassenspezifischen Unterrichte, so dass ich vom Grundunterricht viele gar nicht habe. Meine Frage: Ist es rechtlich(!!!) ein Problem, wenn ich 4 Doppelstunden Klassenstoff und nur 10 Doppelstunden Grundstoff habe???

Vielen Dank,

bin im Moment irgendwie verunsichert (worden)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.09.2010, 22:59 Uhr

zu: Theorie-Unterricht

Ist leider heute nicht selten.
Und so ganz ohne Mogeln geht das bestimmt auch nicht.
Was nicht heißt, dass es nicht leider oft in vielen FS die Regel ist. :o(
Wenn du selbst die Besuche von 12 allgemeinen und 2 klassenspezifischen Lehreinheiten a`90 Minuten bestätigst, bist du nicht besser.

Dann sei wenigstens clever genug und setze dich nach der pP noch öfter in den theoretischen Unterricht. Denn das Lernen machst du ganz allein für dich (und nicht für irgendeine Liste, die am Ende in deinem Fall, eh "geschönt" wurde).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B

Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind

Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt

Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird