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Führerschein (D)
Mattes_01
01.08.2010, 22:08 Uhr
Ausländischen 200ccm Motorradlappen "erweitern" auf Klasse A - Fragen?
Hallo zusammen!
Ich wollte mich mal bei euch wegen des Motorradführerschein Klasse A erkundigen:
Und zwar habe ich in Singapur einen 200ccm Führerschein gemacht (hab da gearbeitet für 8 Monate) und mit dem fahre ich hier momentan rum (das geht erstmal für die ersten 6 Monate nach der Einreise).
Jedenfalls sind 200ccm ja doch ein bisschen wenig und ich würde gerne den großen Führerschein machen.
Also habe ich mal ein bisschen im Internet rumgesucht udn gesehen, dass wenn man den A1er hat kann man den Lappen Klasse A mit der Hälfte der Fahrstunden machen, das nennt sich dann "Erweiterung der Klasse A1" (http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A.php).
Jedenfalls habe ich mir erkundigt:
Ich kann meinen Führerschein hier recht einfach umschreiben lassen (keine Prüfung notwendig), also beim ADAC übersetzen lassen und dann beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen.
Dann werde ich laut ADAC die Klasse A bis 200 ccm bekommen.
Kann ich mit diesem Führerschein dann diese Erweiterung machen? Oder muss ich den ganzen Führerschein machen?
Ich wage mal von mir zu behaupten fahren zu können (10 Jahre Roller und ein halbes Jahr Motorrad), also ich hätte da auch kein schlechtes Gewissen nicht den vollen Führerschein zu machen.
Naja und noch was: Muss ich den Führerschein erst umschreiben lassen oder kann ich direkt von dem Singapurischen Lappen die Erweiterung zur Klasse A machen?
Ich würde mich freuen, wenn da jemand eine Idee zu hat bzw mir helfen kann!
Liebe Grüße Mattes
PS: Wohne zur Zeit in BW, falls die Führerscheinangelegenheiten in anderen Bundesländern anders geregelt werden sollten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier beim Parken zu beachten?
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
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Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt
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