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Das FAHRTIPPS-Forum
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_Becky87_
27.04.2010, 14:30 Uhr
Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme
So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.
Um antworten wäre ich echt dankbar.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Überholen verboten?
Wo die Verkehrslage unklar ist
In allen Einbahnstraßen
Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Nur für Sie
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
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