Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lille44
23.04.2010, 18:14 Uhr

Probezeit Rote ampel

Hi ich bin simon bin vor 3-4 wochen über eine Rote ampel gefahren... ;( und habe heute Post bekommen
Die Rot zeit beträgt 0,73 sek. ohne gefährdung !
Wollte wissen... Welche strafen warten auf mich und ob ich das auf mein 1 jahr älteren Bruder ableiten kann der is schon aus der Probezeit raus
Bisschen größer und hat auch blonde Haare


Meine arbeits kollegen sagen das ich das sogar auf mein Vater ziehen kann? das er sein kopf hin helt ! ....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.04.2010, 21:40 Uhr

zu: Probezeit Rote ampel

keinen arsch in der hose.

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 90 € 3 Pkt. und Aufbauseminar.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
24.04.2010, 03:28 Uhr

zu: Probezeit Rote ampel

Ich hatte vor etwa 8 Wochen auch das Vergnügen (unterhalb einer sekunde über Rot) deswegen kann ich dir die Kosten ganz genau sagen :-)

-Es kommen 3 Punkte.
-Geldbuße von 90 Euro.
-Kosten des Verfahrens 20 Euro (Gebühr).
-Auslagen der Bußgeldstelle 3,50 Euro.
-Wenn sonst nichts weiter war, belaufen sich die
Auslagen der Polizei auf 0.00 Euro.

Macht in der Summe 113.50 Euro und 3 Punkte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lille44
25.04.2010, 13:25 Uhr

antwort

ok............ aber jetzt steht immer noch die frage auf kann man das auch bruder ableiten und sagen er was gewesen

!!!! das ich nciht zum aufbausiminar und so muss !!!.... ??? ´das is die habt frage das ich nicht die porbe zei verlängert und und und

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Käy Cee
25.04.2010, 13:48 Uhr

Kleine Kinder

Seid ihr alle hier kleine Kinder, die Angst davor haben nen Klaps aufn Ar... zu bekommen, oder was ist los?

Wollt alle erwachsen sein und Auto fahren, aber wenn ihr Scheisse baut, soll es n Anderer für euch ausbaden.

Armselig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
25.04.2010, 17:19 Uhr

zu: Probezeit Rote ampel

Tipps zur Umgehung von Verkehrsdelikten wirst Du hier wohl nicht bekommen was auch gut ist, nur soviel: Wenn Du nicht bereit bist zur Aufklärung des Sachverhalt, wirst Du mit Sicherheit zum führen eines Fahrtenbuches von 1 Jahr verpflichtet werden. Ob das soviel besser ist als für ein paar Stunden eine Nachschulung zu machen musst Du entscheiden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.04.2010, 00:59 Uhr

zu: Probezeit Rote ampel

Zuerst soll der große Bruder dran glauben, danach der Vater...

Hast du dir schon einmal überlegt, WER den "Bock geschossen" hat?
Und ob nicht DER das zu verantworten hat?
Mit allem, was es an Konsequenzen mit sich bringt?!?

Viel Erfolg wünsche ich dir,
beim Versuch, erwachsen zu werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.04.2010, 17:37 Uhr

zu: Probezeit Rote ampel

Nur noch als Hinweis und Wink mit dem Zaunpfahl:
Wenn wider besseren Wissens ein anderer als der Fahrer als Täer angegeben wird, kann den Tatbestand des § 164 StGB erfüllen. Dabei handelt es sich um eine Straftat, also eine ganz andere Schublade als eine bloße (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.
Nicht strafbar dagegen ist es, wenn dieser andere sich selbst fälschlicherweise bezichtigt. ;)
Ob die Behörden das abkaufen, ist eine andere Frage.

Je schwerer der Verstoß ist, desto größer ist normalerweise der Aufwand der Behörden, den wahren Fahrer zu stellen. Bei einem RLV sehen die Behörden idR schon genauer aufs Foto.
Ein großer Altersunterschied wird daher schon auffallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern F34rf4ct0r
27.05.2010, 12:49 Uhr

zu: Probezeit Rote ampel

Also ich muss mal sagen ich finde auch dass man dafür grade stehen muss wenn man schon mist baut!

Mir geht es da ja nich anders im Moment. 3 Punkte 90€ weil ich bei ultra-dunkel-gelb noch über die Kreuzung geballert bin.

Meine Frage hier ist jetzt bekomme ich definitiv eine Probezeit verlängerung?

Oder kann es sein dass ich nur das Aufbauseminar machen muss?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.05.2010, 17:04 Uhr

zu: Probezeit Rote ampel

du wirst beides bekommen.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich