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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andree001
17.12.2009, 14:36 Uhr

Fahren mit unangepasster Geschw. was kommt auf mich zu?

Hallo Leute,

zu meinem Problem: Ich bin morgens um ca. 4:30Uhr auf der B76 auf dem Weg nach Hause.
Draußen waren ca. 7°C und Höchstgeschw. war 100km/h. Ich bin ca. mit 95-100km/h gefahren und plötzlich Blitzeis und mein Wagen kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Dabei habe ich noch etwas von einer Tankstelle kaputt gemacht (Preisanzeige, Laterne usw.). Wagen ist Totalschaden.

Nun bekomme ich einen Bußgeldbescheid indem mir Vorgeworfen wird: Sie fuhren bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Also das Wetter war klar, kein Regen und nichts.

Ich bin aber noch in der Probezeit, was kann mir nun passieren und bringt es etwas sich gegen solch einen Vorwurf zu wehren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.12.2009, 16:36 Uhr

zu: Fahren mit unangepasster Geschw. was kommt auf mich zu?

100€, 3 punkte, aufbauseminar (ca. 300-500€), zusätzliche 2 jahre pz.

"das Wetter war klar...und nichts" stimmt doch nicht. klar heisst man kann gut sehen, morgens um 4:30 ist es dunkel; dein "blitzeis" gehört auch zu wetter, also war doch was.
ob widerspruch einlegen was bringt, glaube ich nicht.
die polizei hat den unfall schon auf das wetter zurückgeführt, so wie du auch. also wird der widerspruch zurückgewiesen werden.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Radfahrer

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

110 oder 112

0130