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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
28.09.2009, 22:03 Uhr

Unfall-zahlt Versicherung? - mit fremden Auto?

Hallo,

ich hatte vor kurzem einen Unfall, ich war natürlich nicht schuld, mir wurde nämlich die Vorfahrt genommen.
Das Auto war ein Totalschaden und das Auto ist natürlich auch auf mich zugelassen. Gegnerische Versicherung zahlt den Schaden.
Aber in dem moment dachte ich mir nebenbei, hätte die Versicherung auch bezahlt wenn ich mit dem Auto von meinem Vater gefahren wäre, oder mit einem völlig fremden Auto das auf mich nicht zugelassen ist?
Und falls nein hätte ich für den Schaden wirklich selbst aufkommen müssen? Auch bei Personenschaden?
Falls es wirklich so sein sollte, dann sollte man doch eigentlich bei einer Polizeikontrolle auch ne Strafe kriegen weil man nicht berechtigt ist das fremde Auto zu fahren (wegen versicherung). Denn wenn es eine gesetzliche Haftpflichtversicherung gibt (mit der ich ohne nicht fahren dürfte), dann fahre ich doch im grundegenommen mit einem fremden auto auch "ohne haftpflichtversicherun" weil bei einem schaden versicherung ja nichts zahlt... klingt doch logisch oder?

mfg

Mario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.09.2009, 23:24 Uhr

zu: Unfall-zahlt Versicherung? - mit fremden Auto?

gar nicht logisch.
nicht du sondern das fz ist versichert.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Gegenverkehr

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

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